Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält der Caritasverband für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt im Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss in Form der anfallenden Mietkosten für den Büroraum in der dezentralen Unterkunft in Höhe der Mietkosten von bis zu 3.000,00 Euro, sowie zu den Sachkosten für die Asylsozialberatung in Höhe von bis zu 15.000 Euro.

 

Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2017 zur Auszahlung zu bringen. Die Mietkosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro sind haushaltsintern zu verrechnen.

 

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich und ausschließlich für Stellen, welche eine Förderung durch den Freistaat Bayern entsprechend der jeweils geltenden Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern (Asylsozialberatungsrichtlinie) erhalten. Die Förderung der Sachkosten darf dabei 10.000 Euro pro geförderter Vollzeitstelle nicht überschreiten.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt als Fehlbetragsfinanzierung und ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2017 hinaus.