Beschluss: zur Kenntnis genommen

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung. Das am 10.02.2017 eingegangene Schreiben von Kreisrat Eitel wurde dazu vorab per Mail übersandt. Dieses wird nochmals als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Landrat Tritthart erläutert dazu, der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 23.01.2017 zur Verbesserung der Wohnraumversorgung im Landkreis wurde in der Sitzung des Kreisausschusses am 30.01.2017 behandelt. Die Schwierigkeit Wohnraum zu finden betreffe nicht nur Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Die Zuständigkeit und Möglichkeiten zur Schaffung von sozialem Wohnraum wurden deshalb bereits im Rahmen einer Wohnungsbaukonferenz diskutiert. Die Planungshoheit liegt bei den Städten, Märkten und Gemeinden und nicht beim Landkreis. Mit der Entscheidung in den Haushaltssitzungen des Kreisausschusses und Kreistages für das Regionalmanagement im Haushalt 2017 weitere 30.000 € vorzusehen, sei die Grundlage geschaffen worden, gemeinsam mit den Städten, Märkten und Gemeinden sowie dem Ministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat ein erstes Konzept für die weitere Vorgehensweise zu erarbeiten. Dieses wird dann für den Kreisausschuss vorbereitet. Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten werden darüber informiert.

 

Im weiteren Verlauf werden die aktuellen Zahlen (Stand Ende Januar 2017) in Ergänzung zur Sitzungsvorlage mitgeteilt. Demnach werden 84 sog. unbegleitete minderjährige Ausländer im Landkreis betreut. 49 sind bereits volljährig. Weiterhin sind 537 anerkannte Asylsuchende im Landkreis wohnhaft. An den Berufsschulstandorten in Herzogenaurach und Höchstadt a. d. Aisch besuchen 231 berufsschulpflichtige Flüchtlinge die Berufsschule. Hierzu wird angemerkt, dass die tatsächliche Anzahl an berufsschulpflichtigen Flüchtlingen von 16 bis 21 Jahren etwas höher sein kann, da einige nicht alphabetisiert sind und somit nicht in die Berufsschule aufgenommen werden können. Darüber hinaus gebe es auch Einzelfälle, in denen Schüler nicht zum Unterricht kommen. Zur Frage von Kreisrätin Marschall hinsichtlich der Zahl der Berufsschulpflichtigen aus dem östlichen Landkreis sagt Landrat Tritthart zu, diese mit dem Protokoll mitzuteilen. Auf die Anlage zum Protokoll wird verwiesen.

 

Im Anschluss erklärt Kreisrat Eitel, es gehe ihm mit seinem Schreiben vom 10.02.2017 insbesondere um die Vermittlung von Wohnraum. Hierzu mache eine gemeindeübergreifende Herangehensweise Sinn. Als Beispiel könne das Modell des Landkreises Passau dienen, das sehr niederschwellig konzipiert sei. Kreisrat Eitel bittet, sich zeitnah mit der Thematik auseinanderzusetzen, da derzeit nicht davon ausgegangen werden könne, dass sich die schwierige Situation entspannen wird.

 

Landrat Tritthart teilt mit, erste Schritte wurden bereits unternommen und die Angelegenheit zur Abstimmung mit den mittelfränkischen und oberfränkischen Landkreisen im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung dem Bezirksverband Mittelfranken und Oberfranken des Bayer. Landkreistages vorgetragen. Gleichermaßen sei auch eine Abstimmung mit der Stadt Erlangen erforderlich.

 

In weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium wird das Aufgreifen der Problematik über das Regionalmanagement begrüßt. Grundsätzlich sei jede Hilfe und Möglichkeit hier Unterstützung zu geben sinnvoll. Auch Haus-/Wohnungsbesitzer müssen einbezogen werden, um vermehrt Bereitschaft zu schaffen, tatsächlich verfügbaren Wohnraum zu vermieten. Die in der Öffentlichkeit genannten Zahlen über freien Wohnraum relativieren sich, wenn die Wohnungspreise und die Bereitschaft zur Vermietung genauer betrachtet werden.


Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten nehmen die Information zur Kenntnis.