Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Landrat Tritthart weist zunächst darauf hin, dass der Antrag von Kreisrat Düthorn in den Aufgabenbereich des staatlichen Landratsamts falle und eine Behandlung nur aus dem Grund erfolge, alle Mitglieder des Kreisausschusses auf einen gemeinsamen und aktuellen Stand zu bringen. Er begrüßt im Anschluss Herrn Kreisbrandrat Rocca, der im Rahmen einer Präsentation, welche dieser Niederschrift in Anlage beigefügt ist, Stellung zu dem Antrag von Kreisrat Düthorn nimmt.

 

Demnach sei Grundsatz der Alarmierungsplanung die Bereitstellung der am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel. Die Alarmplanung sehe innerhalb des eigenen, teils landkreisübergreifenden Leitstellenbereichs, je nach Einsatzart eine genau definierte Alarmierungsfolge vor. Aufgrund fehlender Schnittstellen zwischen den einzelnen Leitstellen, die sich auch in absehbarer Zeit nicht technisch einrichten ließen, komme es bei einer Alarmierung von nicht im Bereich der eigenen Einsatzleitstelle gelegenen Feuerwehren zu einer zeitlichen Verzögerung. Im genannten Bezugsfall müsse beispielsweise die Rettungsleitstelle Nürnberg die Rettungsleitstelle Bamberg telefonisch benachrichtigen. Letztere müsse anschließend die Alarmierung in den oberfränkischen Einsatzleitrechner einspeisen. Dies führe zu einer zeitlichen Verzögerung, die bei Gegenrechnung mit den von einem Löschfahrzeug des eigenen Leitstellenbereichs pro Minute zurückgelegten Kilometern zugunsten der Alarmierung von möglicherweise weiter entfernten, aber dennoch schneller am Einsatzort eintreffenden Feuerwehren spräche. Angesichts der momentan vorgegebenen technischen Voraussetzungen sei eine anderweitige Handhabung nicht möglich.


Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.