Sitzung: 30.01.2017 Kreisausschuss
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Den Mitgliedern des Kreisausschusses stand zu diesem Tagesordnungspunkt
der Entwurf des Kreishaushaltes 2017 zur Verfügung. Ferner wurden ein Antrag
der SPD-Kreistagsfraktion vom 23.01.2017 sowie ein gemeinsamer Antrag der
Kreisräte Müller und Dr. Hacker vom 27.01.2017 versandt sowie als Tischvorlage
verteilt. Ebenfalls als Tischvorlage wurde den Mitgliedern des Kreisausschusses
eine Vorlage, die Haushaltsstelle „Kosten Prüfingenieure in staatlichen
bauordnungsrechtlichen Verwaltungsverfahren“ betreffend, zur Verfügung
gestellt.
Landrat Tritthart stellt in seiner Rede zum Haushaltsentwurf die
wichtigsten Eckdaten des Kreishaushaltes 2017 vor. Dieser stehe nach
ausführlicher Vorberatung in den Fachausschüssen Schulen, Jugend, Soziales und
Krankenhaus mit jeweils einstimmigen Empfehlungsbeschlüssen an den Kreistag zur
Vorberatung im Kreisausschuss an.
Die Schwerpunkte lägen bei einem Gesamtbudget von 164 Mio. Euro in den Bereichen
Schulen, Soziale Sicherung, Verkehrsinfrastruktur, Gesundheitswesen und
Verwaltung. Ziel sei es, durch konsequentes, zukunftsorientiertes Handeln die
Attraktivität des Landkreises als Lebensraum und Wirtschaftsstandort weiter zu
stärken und auszubauen.
Leider könne trotz
der Verbesserungen im Finanzausgleich wegen der hohen Investitionstätigkeit des
Landkreises der Haushaltsausgleich nur durch Einplanung einer Kreditaufnahme in
Höhe von 10,6 Mio. Euro herbeigeführt werden. Diese Entwicklung werde sich aufgrund
der intensiven Investitionstätigkeit noch fortsetzen.
Die finanziellen Schwerpunkte lägen mit 43,9
Mio. Euro im Sozialbereich, mit 18,0 Mio. Euro bei den Schulen und mit 12,6
Mio. Euro bei den öffentlichen Einrichtungen, Wirtschaft und Verkehr. Die an
den Bezirk Mittelfranken abzuführende Bezirksumlage übersteige mit 34,8 Mio.
Euro auch im Jahr 2017 jedes Fachbudget des Landkreises.
Mit einem Wirtschaftsvolumen von 13,5 Mio.
Euro leiste das Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a.d. Aisch auch weiterhin
einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung der Landkreisbevölkerung.
Landrat
Tritthart geht im Anschluss auf einige bedeutende Fachbereiche des
Haushaltsentwurfs näher ein.
Mit
dem Finanzansatz in Höhe von 15,0 Mio. Euro für den Neubau des Landratsamtes in
Erlangen könne die Baumaßnahme im Jahr 2017 zügig fortgeführt werden. Da der
energetische Standard des neuen Gebäudes die Voraussetzungen des
„KfW-Effizienzhauses 55“ erfülle, könne der Landkreis sehr zinsgünstige Kredite
aus dem Programm „Energiekredit Kommunal“ der KfW/BayernLabo in Anspruch
nehmen. Aufgrund der vorbildlichen Energieeffizienz könne sogar einen Tilgungszuschuss
in Höhe von 5 % angefordert werden.
Das sehr gut
ausgebaute, leistungsfähige und vielfältige Schulwesen sei ein wichtiger Faktor
für die Attraktivität des Landkreises. Mit der Teilnahme an der Initiative
„Bildungsregionen in Bayern“ und am Projekt „Bildung integriert“ strebe der
Landkreis weitere qualitative Verbesserungen des Bildungsangebots u.a. durch
Aufbau eines datenbasierten Bildungsmanagements, eine Verstärkung des Dialogs
und eine Intensivierung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit an.
An der Realschule Herzogenaurach sei die
Erweiterung des Lehrerzimmers und der Verwaltung mit einem Kostenvolumen in
Höhe von 822.000 Euro in den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm
eingestellt. Der Bau solle nach dem Zeitplan im zweiten Schulhalbjahr 2016/2017
fertig gestellt werden.
Eine große finanzielle Herausforderung werde
in den nächsten Jahren die Baumaßnahme am Emil-von-Behring-Gymnasium in Spardorf
sein. Nach einer Begehung der Schulanlage habe der Schulausschuss beschlossen,
mit einer „vertieften Kostenschätzung“ den finanziellen Rahmen der Maßnahme zu
ermitteln. Zur Vorbereitung weiterer Entscheidungen der Kreisgremien seien in
diesem Zusammenhang neben den Kosten der Generalinstandsetzung auch die Kosten
eines Neubaus der Schulanlage zu ermitteln. Nach einvernehmlicher Abstimmung
des Planungskonzepts mit der Regierung von Mittelfranken erfolgten nun die
Kostenberechnungen. Die Hochbauverwaltung gehe davon aus, dass die Ergebnisse in
einer gemeinsamen Frühjahrssitzung des Schulausschusses und des Bauausschusses vorgestellt
werden könnten.
Die Sanierungs-, Modernisierungs- und
Erneuerungsmaßnahmen am Gymnasium Höchstadt a.d. Aisch seien vorerst
abgeschlossen. Die Investitionen summierten sich auf mehr als 12 Mio. Euro. Die
Frage einer Sanierung des Kollegstufenbaus werde in den nächsten vier bis fünf
Jahren in die planerischen Überlegungen mit einbezogen. Im Rahmen des
Bauunterhalts werden im Jahr 2017 die Toilettenanlagen erneuert und eine
Fluchttreppe angebaut.
Im Vordergrund des
Sozialetats stehe die Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben des
Landkreises. Die finanziellen Schwerpunkte seien die Sozialhilfe, die
Jugendhilfe, der Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes mit Aufnahmegesetz
und die Grundsicherung. Im Jahr 2017 müssten dafür 43,9 Mio. Euro aufgewendet
werden. Davon seien durch staatliche Erstattungen und Zuweisungen 23,7 Mio. Euro
abgedeckt, so dass der Landkreis 20,2 Mio. Euro selbst aufbringen müsse.
Erfreulich sei,
dass der Bund seit 2014 die Kosten der Grundsicherung für Senioren und jüngere
Erwerbsunfähige voll übernehme. Diese Maßnahme, die beim Landkreis 2017 zu
einer Finanzentlastung von 1,9 Mio. Euro führe, stelle bundesweit einen
wichtigen Schritt zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen dar.
Für den Bereich
Asylbewerber und Flüchtlinge seien in diesem Haushaltsjahr 9,0 Mio. Euro
eingeplant. Entsprechend der geltenden gesetzlichen Grundannahmen sei in den
Leistungsbereichen eine volle Kostenerstattung des Freistaates Bayern
kalkuliert. Daneben wende der Landkreis für die Sachbearbeitung und die
Asylsozialberatung als freiwillige Leistung weitere Finanzmittel in Höhe von
etwa 0,9 Mio. Euro auf, für die keine Kostenerstattung erfolge. Diese Kosten
seien damit vollständig durch Mittel der Kreisumlage zu finanzieren.
Im Bereich der
Jugendhilfe bleibe der Finanzbedarf im Jahr 2017 mit 10,6 Mio. Euro erfreulicherweise
gegenüber 2016 unverändert. Weiteren Kostensteigerungen in der Jugendhilfe solle
durch den Ausbau der Prävention und frühe Hilfen im ambulanten Bereich nachhaltig
begegnet werden. Für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen seien im Haushaltsplan 2017 3,4 Mio. Euro veranschlagt. Der Landkreis gehe
davon aus, dass diese Aufwendungen weiterhin durch den Freistaat Bayern
erstattet werden. Die Leistungen für junge Flüchtlinge nach Erreichen der
Volljährigkeit beliefen sich im Jahr 2017 auf 2,8 Mio. Euro. Die Erstattung der
Aufwendungen erfolge derzeit durch den Bezirk Mittelfranken. Trotz einer
hälftigen Finanzbeteiligung des Freistaats Bayern habe der Bezirk Mittelfranken
wegen der bestehenden Finanzbelastung in Höhe von 10 Mio. Euro den Hebesatz der
Bezirksumlage um 0,2 Punkte erhöht. Da die Kostenzusagen des Freistaates Bayern
eine Deckelung der Tagessätze enthielten und nur für jeweils ein Jahr je Person
gelten, zeichneten sich weitere Finanzproblematiken für diesen Personenkreis
für das kommende Jahr 2018 ab. Bei einer eventuellen Übertragung der
Zuständigkeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte entsprächen die aktuellen
Aufwendungen des Landkreises in Höhe von 2,8 Mio. Euro zusätzlich 1,9
Hebesatzpunkten der Kreisumlage.
Mit dem
vorliegenden Wirtschaftsplan 2017 des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt
a.d. Aisch stelle der Landkreis die Krankenhausversorgung im Gebiet des
westlichen Landkreises sicher. Zur Verlustdeckung würden 1.387.000 Euro
bereitgestellt. Mit einem ergänzenden Zuschuss für Investitionen in Höhe von
100.000 Euro solle die technische und medizinische Ausstattung weiter modernisiert
und das Krankenhaus für den Wettbewerb mit anderen Medizinanbietern gestärkt
werden. Ziel der am 04.10.2016 termingerecht begonnenen Baumaßnahme „Strukturverbesserung
und hygienische Optimierung“ sei es, durch die Modernisierung der
Zentralsterilisation auch in Zukunft den gestiegenen hygienischen Anforderungen
gerecht zu werden. Durch den Neubau einer Intensivabteilung solle die
Versorgung von Schwerkranken medizinisch gestärkt und durch den Aufbau einer
Zentralaufnahme die Arbeitsprozesse und Arbeitswege in Diagnostik, Therapie und
Funktion für eine verbesserte Akutversorgung der Patientinnen und Patienten optimiert
werden. Weitere positive Impulse verspräche man sich von der seit 01.01.2017
bestehenden Zusammenarbeit im Bereich Unfallchirurgie und Orthopädie mit der
Universitätsklinik Erlangen.
Der Landkreis
verfüge über ein leistungsfähiges und von den Bürgerinnen und Bürgern gut
akzeptiertes System der kommunalen Abfallwirtschaft. Der aktuelle vierjährige
Kalkulationszeitraum ende am 31.12.2017. Für den nächsten vierjährigen Kalkulationszeitraum
2018 – 2021 werde im Jahr 2017 eine Neukalkulation durchgeführt. Entsprechend
der gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes sei die Sonderrücklage
zum Ausgleich von Gebührenschwankungen vollständig in die Neukalkulation der Abfallentsorgungsgebühren
einzubeziehen. Auf dieser Grundlage werde er den zuständigen Kreisgremien die
Frage einer Gebührensenkung zur Entscheidung unterbreitet.
Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur
sowie ein flächendeckendes, attraktives und einen wertvollen Beitrag zum
Klimaschutz leistendes Nahverkehrsangebot trügen wesentlich zum
wirtschaftlichen Erfolg des Landkreises Erlangen-Höchstadt bei. Der Landkreis
wende dafür im Jahr 2017 8,5 Mio. Euro
auf, wobei Tarif- und Verkehrsverbesserungsmaßnahmen des ÖPNV mit einem
Finanzaufwand von 2,8 Mio. Euro gefördert würden. Landrat Tritthart geht im
Anschluss auf aktuelle und künftige Verbesserungen im Öffentlichen
Personennahverkehr ausführlich ein und führt ferner die bedeutendsten Maßnahmen
des Investitionsprogramms für Kreisstraßen und Radwege, dessen Umsetzung
Finanzmittel in Höhe von 2,4 Mio. Euro beanspruche, auf.
Abschließend
schlägt Landrat Tritthart vor, die Erhöhung der Bezirksumlage um 0,2 Punkte
ohne eine gleichlautende Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage im
Landkreishaushalt zu kompensieren. Die finanzielle Entlastung der Städte,
Märkte und Gemeinden im Landkreis betrage damit 0,3 Mio. Euro und zusammen mit
den Kreisumlageentscheidungen 2015 und 2016
2,6 Mio. Euro. Nicht zuletzt aufgrund der guten ausgewogenen
finanzwirtschaftlichen Rahmendaten des Kreishaushalts 2017 erscheine eine
Kreisumlagenentscheidung zugunsten der kreisangehörigen Städte, Märkte und
Gemeinden vertretbar. Er bäte jedoch im Gegenzug darum, dass man sich bei geänderten
finanziellen Rahmenbedingungen einer dann nötigen Erhöhung nicht verschließe.
Im Rahmen der im Anschluss stattfindenden Abstimmung
über die Anträge zum vorliegenden Haushaltsentwurf weist Landrat Tritthart
bezüglich des Antrages der SPD Kreistagsfraktion vom 23.01.2017 darauf hin,
dass der soziale Wohnungsbau originäre gesetzliche Aufgabe der Städte, Märkte
und Gemeinden und nicht des Landkreises sei. Er schlage dennoch vor, das Thema
im Bereich Kreisentwicklung und Regionalmanagement bearbeiten zu lassen. Dort
solle zunächst in Zusammenarbeit mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern
der kreisangehörigen Kommunen ein Konzept erstellt und das weitere Vorgehen
anschließend im dafür zuständigen Kreisausschuss beraten werden. Der
Haushaltsansatz der dem Regionalmanagement zugehörigen Haushaltsstelle solle
dementsprechend um weitere 30.000 Euro erhöht werden.
Nach Erläuterung des Antrages durch den Fraktionsvorsitzenden der SPD-Kreistagsfraktion
Hänjes und Kreisrat Dr. Hacker stimmen die Mitglieder des Kreisausschusses nach
kurzer Diskussion der von Landrat Tritthart vorgeschlagenen Verfahrensweise
überwiegend zu.
Um handlungsfähig zu sein, schlägt Landrat Tritthart hinsichtlich des
gemeinsamen Antrages der Kreisräte Müller und Dr. Hacker vor, eine
entsprechende Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro als Vorbehalt
für einen Zuschuss zum Neubau der gemeinsamen Rettungswache von BRK und ASB in
Herzogenaurach bei der entsprechenden Haushaltsstelle einzustellen. Weitere
Details lägen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor und sind noch abzuwarten.
Insgesamt zeigen sich die Vertreter der Fraktionen in ihren
Wortmeldungen mit dem Haushaltsentwurf in der vorliegenden Form einverstanden.
Der Kreisausschuss fasst folgende Beschlüsse:
1. Aufgrund der aktuellen Ausgabenentwicklung wird der Haushaltsansatz bei Haushaltsstelle 0.6131.6551 (Kosten Prüfingenieure in staatlichen bauordnungsrechtlichen Verwaltungsverfahren) von 300.000 Euro um 800.000 Euro auf 1.100.000 Euro erhöht. Die Finanzierung erfolgt durch eine Erhöhung des Einnahmeansatzes bei Haushaltsstelle 0.9000.0612 (Überlassenes Kosten- und Gebührenaufkommen nach Art. 7 FAG) von 2.900.000 Euro um 800.000 Euro auf 3.700.000 Euro.
Abstimmung: einstimmig beschlossen |
Ja: 13
Nein: 0 Anwesend: 13 |
2. Antrag des DLRG Ortsverbands Dechsendorf e.V. vom 10.05.2016 auf
Gewährung eines Zuschusses für den Bau eines Wasserrettungszentrums am Dechsendorfer
Weiher in Erlangen
Abstimmung: einstimmig abgelehnt |
Ja: 0
Nein: 13 Anwesend: 13 |
3. Antrag
des ASB RV Erlangen-Höchstadt e.V. vom 22.09.2016 auf Gewährung eines
Zuschusses in Höhe von 2.500,00 Euro für Jugendarbeit, Rettungswesen und
Bevölkerungsschutz
Abstimmung: einstimmig beschlossen |
Ja: 13
Nein: 0 Anwesend: 13 |
4. Antrag des ASB RV Erlangen-Höchstadt e.V. vom 29.09.2016 auf
Gewährung eines einmaligen Sachkostenzuschusses in Höhe von 45.000,00 Euro für
den Bevölkerungsschutz im Landkreis ERH
Abstimmung: einstimmig abgelehnt |
Ja: 0
Nein: 13 Anwesend: 13 |
5. Antrag des BRK Kreisverband Erlangen-Höchstadt vom 29.10.2016 auf
Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.899,84 Euro für die Umrüstung eines
Katastrophenschutz-Fahrzeugs auf Digitalfunk
Abstimmung: einstimmig beschlossen |
Ja: 13
Nein: 0 Anwesend: 13 |
6. Als Vorbehalt für das noch durch das
Regionalmanagement in Zusammenarbeit mit den Bürgermeister/-innen der
kreisangehörigen Kommunen zu erarbeitende und durch den Kreisausschuss wieder
zu beschließende weitere Vorgehen im Bereich Wohnraumversorgung (Antrag der
SPD-Kreistagsfraktion vom 23.01.2017) wird der Ansatz für Maßnahmen
Regionalmanagement (Haushaltsstelle 0.7901.6320) um 30.000 Euro erhöht.
Abstimmung: einstimmig beschlossen |
Ja: 13
Nein: 0 Anwesend: 13 |
7: Eine Verpflichtungserklärung in Höhe von
300.000 Euro wird als Vorbehalt für einen Zuschuss zum Neubau der gemeinsamen
Rettungswache von BRK und ASB in Herzogenaurach bei Haushaltsstelle 1.1600.9881
eingestellt (Antrag der Kreisräte Stefan Müller, MdB, und Dr. German Hacker vom
27.01.2017).
Abstimmung: einstimmig beschlossen |
Ja: 13
Nein: 0 Anwesend: 13 |
8. Dem Kreistag wird empfohlen, den
vorliegenden Entwurf des Kreishaushaltes 2017 unter Berücksichtigung der vorweg
beschlossenen Änderungen anzunehmen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen |
Ja: 13
Nein: 0 Anwesend: 13 |