Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5, Anwesend: 14

 

In der ausgeteilten Tischvorlage wird wie im vergangenen Jahr empfohlen, den Antrag auf Kreiszuschuss in Höhe von 375 Euro für das Projekt Pro-Aktive Beratungen für von Gewalt betroffene Frauen abzulehnen, da das Frauenhaus Erlangen bereits einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 61.000 Euro erhält. Nach Einschätzung der Verwaltung sollten mit diesem auch Projekte, mit einem derartig geringen finanziellen Umfang, geleistet werden.

 

Oberregierungsrätin Müller geht darauf sowie auf die entsprechende Förderrichtlinie des Freistaates Bayern nochmals ein.

 

Nach kurzer Diskussion stimmt der Ausschuss für soziale Angelegenheiten über den Antrag des Vereins zum Schutz misshandelter Frauen e.V. ab und fasst folgenden Beschluss:


Dem Verein zum Schutz misshandelter Frauen e.V. wird für das Projekt Pro-Aktive Beratungen für von Gewalt betroffene Frauen antragsgemäß eine Förderung in Höhe von 375 Euro für das Jahr 2017 gewährt.

 

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2017 hinaus.