Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54

Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

In Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG übt der Landkreis Erlangen-Höchstadt die Option aus, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt  werden, die umsatzsteuerliche Altregelung des § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung beibehalten werden soll.

 

Der Landkreis behält sich vor, diese Erklärung mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres zu widerrufen.