Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Die Mitglieder des Krankenhausausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage und den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 erhalten.

 

In seiner Rede zum Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 erläutert Landrat Tritthart den fortschreitenden Umstrukturierungsprozess am Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch hin zu einer breiteren Grundversorgung und dem Ausbau der Zusammenarbeit mit Maximalversorgern. Der Weg der Leistungsmehrung, der im Jahr 2016 zu einem für ein kleines Krankenhaus bemerkenswerten Umsatzsprung von weit über 1,5 Mio. € geführt hat, solle im kommenden Jahr fortgeführt werden. Dies sei trotz der bundespolitischen Vorgaben, wonach Mehrleistungen mit einem erheblichen Abschlag belegt werden, nach wie vor der richtige Weg. Bei einem anvisierten Umsatz von 11,334 Mio. € sind fast   900.000 € Abschläge für Mehrleistungen eingerechnet. Bei einer Aufwandssumme von 12,721 Mio. € errechnet sich ein Fehlbetrag von rund 1,386 Mio. €. Ohne gesetzlich vorgegebene Abschläge läge der Fehlbetrag bei rund 500.000 € und somit in einem Bereich, der die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zweifelsfrei belege. Die Modernisierung der Medizintechnik und die erst kürzlich begonnene Baumaßnahme zur hygienischen Optimierung und Strukturverbesserung bringe Modernisierung in fast allen Bereichen des Kreiskrankenhauses. Diese Maßnahmen werden begleitet und unterstützt durch den weiteren Aufbau des Qualitätsmanagements. In der Gesamtbetrachtung gehe die ausgewogene Mischung aus Kooperation mit Spezialisten und großen Krankenhäusern einerseits und einem breiten, aber angemessenen eigenen Angebot auf. Der begonnene Weg solle konsequent weiter beschritten werden, um auch langfristig eine sehr gute Grundversorgung für die Bürgerinnen und Bürger mit dem Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch aufrechtzuerhalten.

 

Im Rahmen der anschließenden Beratung wird vom Fraktionsvorsitzenden der FW-Kreistagsfraktion, Kreisrat Brehm, von den Kreisräten Lang und Gubo und von Kreisrätin Conrad in deren Wortmeldungen Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2017 signalisiert. Inhaltlich wird weitgehend übereinstimmend vorgetragen, die Entwicklung der Gesetzgebung im Krankenhauswesen und deren Auswirkungen auf den Fehlbetrag für das Kreiskrankenhaus St. Anna sollten entsprechend dem vorgelegten Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 finanziell und strukturell mitgetragen werden. Nicht selbstverständlich sei der vom Freistaat Bayern gewährte sehr hohe Zuschuss für die Baumaßnahme zur hygienischen Optimierung und Strukturverbesserung. Damit könne die Grundlage für eine nachhaltige Gesundheitsvorsorge im ländlichen Raum geschaffen werden. Der Dank gelte hierfür allen Beteiligten. Erwartet werden müsse jedoch, dass das Kreiskrankenhaus St. Anna von den Patientinnen und Patienten als auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angenommen wird. Der Landkreis als auch der Freistaat Bayern investieren in genau dieser Erwartung in erheblichem Umfang sowohl in die materielle als auch personelle Ausstattung des Kreiskrankenhauses und dessen Ausrichtung für die Zukunft.

 


Der Krankenhausausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag die Annahme des vorgelegten Entwurfs des Krankenhaus-Wirtschaftsplans für das Jahr 2017.

 

Für gegenseitig deckungsfähig werden erklärt.

 

Die Aufwendungen der GuV-Positionen 9 a und 9 b (Personalkosten) sowie 10 a, 10 b, 21 und 26 (Sachkosten) des Erfolgsplans.