Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:


In Anwendung des § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) übt der Landkreis Erlangen-Höchstadt die Option aus, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt werden, die umsatzsteuerliche Altregelung des § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung beibehalten werden soll.

 

Der Landkreis behält sich vor, diese Erklärung mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres zu widerrufen.