Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

 

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine umfangreiche Sitzungsvorlage zugegangen.

 

Landrat Tritthart erläutert in seiner Rede zum Haushaltsplanentwurf die Verringerung der Einnahmen und Ausgaben um jeweils 10.000.000 Euro sowie die einzelnen Haushaltsansätze. Auch im nächsten Jahr lägen die Schwerpunkte bei den Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Kosten der Unterkunft für erwerbsfähige Arbeitssuchende und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Eine Finanzbelastung des Landkreises erfolge, vorbehaltlich der vollumfänglichen Kostenerstattung, nicht bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Erstattung durch den Freistaat Bayern) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Erstattung durch den Bund). Im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes nähmen die Haushaltsansätze aufgrund der derzeitigen rückläufigen Asylbewerberzahlen ab. In den vergangenen Wochen seien seitens der Regierung von Mittelfranken kaum mehr Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den Landkreis zugewiesen worden. Im Bereich der Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) werde sich der Bund zunächst für die Jahre 2016 bis 2018 finanziell beteiligen. Die Erstattungsquote in Bayern sei derzeit allerdings noch nicht bekannt. Abschließend richtet Landrat Tritthart seinen Dank und Anerkennung an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Wohl der Menschen im Landkreis sowie bei der Bewältigung der Aufgaben aufgrund des Zuganges der Asylbewerberinnen und Asylbewerber engagieren bzw. engagiert haben.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt dem Haushaltsentwurf 2017 für den Bereich Soziales (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) zu und empfiehlt dem Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt die Annahme.

 

Sofern die beantragten Erhöhungen im Bereich der freiwilligen Leistungen bewilligt werden, ist der Haushaltsansatz noch anzupassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Zuschüsse zum 01.07.2017 (frühestens jedoch nach Bestandskraft des Haushaltes) auszuzahlen.