Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:


Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält das Diakonische Werk Erlangen e.V. zu den Sachkosten für die Asylsozialberatung im Haushaltsjahr 2017 einen Sachkostenzuschuss in Höhe von bis zu 7.000 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2017 zur Auszahlung zu bringen. Die anfallenden Kosten für zwei Büroräume in den dezentralen Unterkünften Buckenhof und Baiersdorf in Höhe von bis zu 3.500 Euro sind haushaltsintern zu verrechnen und werden ebenfalls als Zuschuss gewährt.

 

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich und ausschließlich für Stellen, welche eine Förderung durch den Freistaat Bayern entsprechend der jeweils geltenden Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern (Asylsozialberatungsrichtlinie) erhalten.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt als Fehlbetragsfinanzierung und ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2017 hinaus.