Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

 

Für die Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. ist Herr Müller anwesend, für den Arbeiter-Samariter-Bund - Regionalverband Erlangen-Höchstadt e.V. Herr Seiermann.

 

Die Sitzungsvorlage liegt dieser Niederschrift ebenfalls als Anlage bei.

 

Die beantragte Erhöhung des Kreiszuschusses von 12.000 Euro auf 22.000 Euro wird von Herrn Müller und Herrn Seiermann näher erläutert. Demnach habe der Bedarf der pflegenden Angehörigen an Beratung und Unterstützung in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen, darüber hinaus sei auch der zeitliche Aufwand pro Beratung stark gestiegen. Dies könne mit den aktuellen Stundenkontingenten nicht mehr ausreichend abgedeckt werden.

 

Auf Nachfrage erklärt Beschäftigte Ackermann weiter, ein Vergleich mit anderen Landkreisen und deren finanzieller Unterstützung sei nicht möglich. Die Handhabung erfolge durchweg unterschiedlich, einige Fachstellen seien beispielsweise an Pflegeeinrichtungen angegliedert.

 

Über die Höhe des Mehrbedarfes wird kurz diskutiert.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:


Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält die Fachstelle für pflegende Angehörige im Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 22.000 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung je zur Hälfte an den Arbeiter-Samariter-Bund - Regionalverband Erlangen-Höchstadt e.V. und an die Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2017 zur Auszahlung zu bringen.

 

Zusätzlich erhält die Fachstelle für pflegende Angehörige vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.600 Euro zur Finanzierung von Angehörigenschulungen, soweit diese nicht von dritter Seite gefördert werden. Der Zuschuss ist von der Verwaltung je zur Hälfte an den Arbeiter-Samariter-Bund - Regionalverband Erlangen-Höchstadt e.V. und an die Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2017 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt als Fehlbetragsfinanzierung und ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2017 hinaus.