Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15

 

Für den Verein Notruf und Beratung für vergewaltigte Mädchen und Frauen e.V. ist Frau Hartwig anwesend.

 

Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen.

 

Landrat Tritthart macht deutlich, dass der Verein Notruf und Beratung für vergewaltigte Mädchen und Frauen e.V. vorsehe, mit einem Teilbetrag der Jahresrechnung 2016 eine Rücklage für die im nächsten Jahr anstehenden 30-jährigen Jubiläumsfeierlichkeiten zu bilden. Dies entspreche nicht dem Förderzweck eines freiwilligen Zuschusses des Landkreises, der primär als Fehlbetragsfinanzierung der Basisarbeit erfolge. Dem Antrag auf Kreiszuschuss in Höhe von 30.500 Euro könne daher und nachdem davon auszugehen sei, dass für 2017 eine solide Finanzierung vorliege, nicht entsprochen werden. Wie im vergangenen Jahr werde vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 25.500 Euro zu leisten.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss für soziale Angelegenheiten folgenden Beschluss:


Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält der Verein Notruf und Beratung für vergewaltigte Mädchen und Frauen e.V. im Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.500 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2017 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt als Fehlbetragsfinanzierung und ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2017 hinaus.