Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7, Anwesend: 15

 

Für die Sozialen Betriebe der Laufer Mühle gGmbH ist Herr Thiem anwesend.

 

In der Sitzungsvorlage wird informiert, dass für den „LebensMittelPunkt“, eine Einrichtung mit niederschwelligem Beratungs- und Versorgungsangebot für bedürftige Personen, ein Kreiszuschuss in Höhe von 15.000 Euro beantragt wurde. Als Grund wurde die Zunahme der weitergehenden Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und anerkannten Flüchtlingen (beispielsweise Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Organisation von ehrenamtlichen Deutschkursen und Vermittlung von Praktikums- und Arbeitsstellen) angegeben. 2016 hat der freiwillige Zuschuss 10.000 Euro betragen. Der Verwaltung erscheint im Hinblick auf die konstanten Fallzahlen, unbestritten jedoch der wertvollen Unterstützung die geleistet wird, eine abermalige Erhöhung nicht hinreichend gerechtfertigt. Es wird daher wie im vergangenen Jahr empfohlen, einen Betrag in Höhe von 9.000 Euro zu gewähren.

 

Über die Zuschusshöhe wird kontrovers diskutiert.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt schließlich über den Antrag der Sozialen Betriebe der Laufer Mühle gGmbH ab und fasst folgenden Beschluss:


Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält der Deutsche Orden für den „LebensMittelPunkt“ im Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2017 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt als Fehlbetragsfinanzierung und ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2017 hinaus.