Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15

 

Den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Landrat Tritthart geht darauf nochmals näher ein und erläutert, der Antrag der CSU-Kreistagsfraktion vom 08.01.2016 sei bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft am 27.01.2016 behandelt worden. Dabei sei die Verwaltung beauftragt worden, zu prüfen, ob bei den Wertstoffhöfen des Landkreises (Eckental, Baiersdorf, Uttenreuth) und des Zweckverbandes Abfallwirtschaft (Müllumladestation Erlangen, Herzogenaurach, Medbach) eine zusätzliche ganzjährige, bedarfsorientierte und somit flexible Selbstanlieferung von Sperrmüll aus privaten Haushalten ohne Sperrmüllkarte für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, zunächst im einjährigen Probebetrieb, möglich sei. Nach umfangreicher Auswertung der Daten habe die Verwaltung nun eine Bewertung vorgelegt.

 

Unter Berücksichtigung der einzelnen Aspekte spreche er sich für die Einführung des Probebetriebes aus. Eine Selbstanlieferung von Sperrmüll aus privaten Haushalten ohne Sperrmüllkarte führe zu einem deutlichen Entsorgungskomfort für die Landkreisbürgerinnen und -bürger. Der Sperrmüll müsse nicht, wie bisher zumeist üblich, bis zu einer gewissen Menge und einem bestimmten Termin gesammelt und gelagert, sondern könne anlassbezogen und auch in kleineren Mengen kostenlos abgegeben werden. Die mit der Sperrmüllkarte möglichen zwei Abholtermine blieben davon unberührt. Auch könnten Mieter damit problemlos Sperrmüll anliefern, ohne sich zuvor von ihrem Vermieter eine Sperrmüllkarte aushändigen lassen zu müssen. Die Regelung führe zu einer „Gleichbehandlung“ mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Erlangen. Dort werde auch nach Abschluss eines Probebetriebes die flexible Selbstanlieferung beibehalten. Im Anschluss an den einjährigen Probebetrieb könne dann unter Zuhilfenahme belastbaren Materials eine abschließende Beurteilung und Entscheidung für die Zukunft getroffen werden.

 

In der sich anschließenden Aussprache wird die Einführung des Probebetriebes mit der Entsorgungsverbesserung für die Landkreisbürgerinnen und -bürger überwiegend befürwortet.

 

Kreisrat Gubo bittet dabei die Verwaltung zu prüfen, ob Kleinmengen an Bauschutt aus der Gebührenordnung wieder herausgenommen werden könnten.

 

Oberregierungsrätin Müller erklärt auf Nachfragen, dass zur Vermeidung von sogenanntem „Mülltourismus“ Kontrollen an den Wertstoffhöfen, zum Beispiel anhand der Kfz-Kennzeichen oder der Müllgebührenbescheide, durchgeführt würden. Möglich sei die Einführung des Probebetriebes nach Abstimmung mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft voraussichtlich bereits zum 01.01.2017. Die Sperrmüllkarten würde man aufgrund der zweimal pro Jahr möglichen Sperrmüllabholungen durch die Firma Hofmann dennoch beibehalten.

 

Im weiteren Verlauf schlägt Landrat Tritthart schließlich folgenden Beschlussvorschlag vor:

 

Im Rahmen zunächst eines einjährigen Probebetriebes (vom 01.01.2017 bis 31.12.2017) können die Landkreisbürgerinnen und -bürger an den Wertstoffhöfen des Landkreises in Eckental, Baiersdorf und Uttenreuth sowie den Anlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft in Erlangen (Müllumladestation), Herzogenaurach und Medbach bis zu 5 m³ (pro Anlieferung) Sperrmüll aus privaten Haushaltungen kostenlos ohne Sperrmüllkarte selbst anliefern.

Für gewerbliche Anlieferungen an den Wertstoffhöfen des Landkreises und den Anlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft sowie für die Sperrmüllabholung im Abrufsystem durch die Firma Hofmann werden die Sperrmüllkarten beibehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.

 

Der Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft fasst folgenden Beschluss:


Im Rahmen zunächst eines einjährigen Probebetriebes (vom 01.01.2017 bis 31.12.2017) können die Landkreisbürgerinnen und -bürger an den Wertstoffhöfen des Landkreises in Eckental, Baiersdorf und Uttenreuth sowie den Anlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft in Erlangen (Müllumladestation), Herzogenaurach und Medbach bis zu 5 m³ (pro Anlieferung) Sperrmüll aus privaten Haushaltungen kostenlos ohne Sperrmüllkarte selbst anliefern.

 

Für gewerbliche Anlieferungen an den Wertstoffhöfen des Landkreises und den Anlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft sowie für die Sperrmüllabholung im Abrufsystem durch die Firma Hofmann werden die Sperrmüllkarten beibehalten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.