Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 1, Anwesend: 57

Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten. In dieser wird die Ausstattungskonzeption für den Neubau des Landratsamtes sowie der dafür erforderliche Kostenrahmen für die Bereiche Innenausstattung Verwaltung mit derzeit 372 Arbeitsplätzen, Ausstattung Sitzungssaal, Konferenz- und Besprechungsräume, Katastrophenschutzraum, Schulungsraum EDV sowie für die Sonderbereiche (Wartezonen, Sozialräume, Kurs- bzw. Gymnastikraum sowie Eltern-Kind-Büro) vorgestellt. Die errechneten Gesamtkosten für die Innenausstattung des neuen Landratsamtes belaufen sich demnach auf voraussichtlich 2.395.000 €.

 

Landrat Tritthart teilt eingangs mit, zur Konzeption der Innenausstattung des neuen Landratsamtes habe bereits eine Besprechung der Fraktionsvorsitzenden am 11.07.2016 stattgefunden. Unabhängig davon werde der Geschäftsführer der mit der Erarbeitung einer Ausstattungskonzeption, Bestandsaufnahme und Kostenschätzung beauftragten Firma BL-Office, Herr Brunner, die geplante Innenausstattung inhaltlich im Rahmen einer Präsentation heute nochmals im Kreistag detailliert vorstellen und stehe anschließend für Fragen zur Verfügung. Entsprechendes Mobiliar stehe exemplarisch im Flur im 1. Stock zur Ansicht und Probe bereit.

Zu Beginn seiner Präsentation geht Herr Brunner im Wesentlichen auf die durchgeführte Bestandsaufnahme des vorhandenen Mobiliars ein und rät im Ergebnis dringend davon ab, einen Umzug mit vorhandenem Mobiliar in Betracht zu ziehen. Davon ausgenommen werden könne ein kleiner Anteil an Schrankelementen in akzeptablen Zustand, die als Stauraum in den Zwischenarchiven weiterverwendet werden können. Das übrige Mobiliar sei zum größten Teil veraltet und z. B. vorhandene Schreibtische ergonomisch nicht mehr zulässig. Die Größen und Systembreiten unterschiedlicher Hersteller seien für das Neubauraster völlig ungeeignet, zudem sei das Mobiliar teilweise nicht mehr reparabel bzw. nachlieferbar. Damit könne keine nachhaltige, funktionale und zeitgemäße Ausstattung, die neuesten ergonomischen Anforderungen entspricht, im Neubau realisiert werden. Im weiteren Verlauf wird mit Hilfe der auch der Niederschrift beigefügten Präsentation die Ausstattungskonzeption für die verschiedenen Bereiche detailliert vorgestellt. Herr Brunner stellt in seinem Vortrag fest, die für eine Ausschreibung konzeptionierte Innenausstattung berücksichtige die Vorgaben für eine qualitativ nachhaltige, funktionale und zeitgemäße Ausstattung. Zudem würden insbesondere ergonomische Anforderungen der Arbeitsstätten- und Bildschirmarbeitsverordnung erfüllt sowie die Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Beachtung finden. Wesentliche Gesichtspunkte der Qualitätsfestlegung seien Langlebigkeit, Flexibilität sowie die Erweiterungs- und Nachkaufoptionen auch im Hinblick auf den Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Dieser dem Konzept zugrunde liegende Qualitätsmaßstab bilde die Basis zur Berechnung des Kostenrahmens und für die durchzuführende produktneutrale EU-weite Ausschreibung und sei keine Entscheidung für ein bestimmtes Fabrikat. Dieses könne erst nach erfolgter Ausschreibung, Prüfung und Wertung der Angebote bzw. durchzuführender Bemusterung in den jeweiligen Vergabesitzungen der zuständigen Gremien vorgestellt werden.

 

In der anschließenden Beratung beantwortet Geschäftsführer Brunner von BL-Office die in verschiedenen Wortmeldungen vorgetragenen Detailfragen insbesondere zur Bestuhlung des Sitzungssaales hinsichtlich der Anzahl der Besucher/Zuhörerstühle, der Höhenverstellbarkeit, der Belastbarkeit und dem Preisunterschied zwischen feststehenden Stühlen und Konferenzstühlen auf Rollen. Höhenverstellbare Stühle seien grundsätzlich kein Problem, die Belastbarkeit sei getestet bis 130 kg und der Preisunterschied zwischen feststehenden „Freischwingerstühlen“ und Konferenzstühlen auf Rollen liege bei rund 100 €/Stuhl. Herr Brunner weist darauf hin, dass der Reihenabstand zwischen den Tischen im Sitzungssaal einen Meter betragen werde. Die beispielhafte Möblierung im 1. Stock sei so aufgebaut, um dies deutlich zu machen. Rollen würden sich seiner Ansicht nach empfehlen. Landrat Tritthart gibt zudem zu bedenken, dass der neue Sitzungssaal in der Anordnung so bestuhlt sein werde, dass auch Redner im Rücken der übrigen Mitglieder sitzen und es durchaus sinnvoll sei, wenn die Möglichkeit bestünde sich umzudrehen und sich in eine aktive Zuhörerposition begeben zu können. Dies sei auch in vielen anderen Sitzungssälen so, die er selbst kenne. Er spreche sich jedoch sowohl aus optischen als auch aus finanziellen Gründen dafür aus, statt des vorgeschlagenen Lederbezuges einen Stoffbezug zu Grunde zu legen. Aus dem Gremium findet der Vorschlag von Landrat Tritthart allgemein Zustimmung.

Kreisrat Hirschmann plädiert dafür, die vorhandenen Stühle aus dem jetzigen Sitzungssaal zu übernehmen und auf eine neue Bestuhlung im Sitzungssaal zu verzichten. Zur Nachfrage aus dem Gremium zum Umweltstandard und Recycling weist Geschäftsführer Brunner von BL-Office auf das übliche standardmäßig zertifizierte Material (Aluminium und Holzstandardplatten) hin. Aus dem Gremium wird im Übrigen Zustimmung signalisiert, den Konferenz- und Multifunktionsraum gleichartig zu bestuhlen und dort einheitliche Tische mit Schiebefunktion vorzusehen. Als Bezug für die Bestuhlung des Sitzungssaals wird statt Leder ein Stoffbezug vorgegeben.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem vorgestellten Ausstattungskonzept für den Neubau des Landratsamtes zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die losweise (EU-weite) Ausschreibung der Ausstattung für den Neubau des Landratsamtes vorzubereiten und rechtzeitig zu veranlassen.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf  2.395.000 €.

 

Die entsprechenden Finanzmittel sind in die Kreishaushalte für die Jahre 2017 bis 2019 mit aufzunehmen.