Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses gingen zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie in Anlage die Vorabbekanntmachung zur Vergabe der Verkehrsleistungen für das Linienbündel 5, die Entwürfe der Fahrpläne, die Leistungsbilanzierung sowie eine Anlage zum Fahrzeugdesign zu.

 

Landrat Tritthart dankt dem interfraktionellen Arbeitskreis Nahverkehr für die umfangreiche Vorarbeit unter Einbindung der beteiligten Bürgermeister sowie des Landkreises Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim. Das neue Linienbündel 5 habe deutliche Verbesserungen im Öffentlichen Personennahverkehr zur Folge. Man habe bei dem Punkt Fahrzeugeigenschaften seitens des interfraktionellen Arbeitskreises Nahverkehr bewusst keine Vorgaben bezüglich der einzusetzenden Antriebstechnik gemacht.

 

Im Anschluss stellt Herr Büsch das Konzept im Rahmen einer Präsentation, die dieser Niederschrift in Anlage beigefügt ist, vor.

 

Nach diversen Wortbeiträgen zustimmender Art aus den Reihen der Mitglieder des Kreisausschusses weist Landrat Tritthart nochmals auf die beachtliche Steigerung der finanziellen Investitionen des Landkreises im öffentlichen Personennahverkehr hin. Ferner erhöhe sich die Zahl der gefahrenen Jahreskilometer ab Dezember 2018 um 70 Prozent.

 

Kreisrat Bachmayer beantragt, das in Punkt 8 der Vorabbekanntmachung genannte maximale Fahrzeugalter im Verstärkerverkehr anstelle der vorgegebenen 15 Jahre auf 12 Jahre zu senken.

 

Nach kurzer kontroverser Diskussion fasst der Kreisausschuss folgenden Beschluss:

 

Das in Punkt 8 der Vorabbekanntmachung genannte maximale Fahrzeugalter im Verstärkerverkehr wird anstelle der vorgegebenen 15 Jahre auf 12 Jahre gesenkt.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt                                                 Ja: 2  Nein: 11  Anwesend: 13

 


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.   Dem Bedienungskonzept für das Linienbündel 5 wird zugestimmt.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorabbekanntmachung zur Vergabe der Verkehrsleistungen für das Linienbündel 5 gemäß § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 zu veröffentlichen und die Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. v. m. § 14 Abs. 2 VgV zur Vergabe der Verkehrsleistungen für das Linienbündel 5 vorzubereiten.