Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Den Mitgliedern des Krankenhausausschusses steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung.

 

Stv. Landrat Pech verdeutlicht zusammengefasst, mit dem Maßnahmebeschluss für bauliche Maßnahmen zur Strukturverbesserung und hygienischen Optimierung am Kreiskrankenhaus St. Anna wird eine Gesamtbaumaßnahme mit einem Kostenvolumen von 17.086.700 € auf den Weg gebracht. Mit der vom Freistaat Bayern zugesagten Festbetragsförderung in Höhe von 13.275.000 Mio. € (das entspricht einer Förderquote von ca. 80 %) und der Finanzierung von 612.000 € über Pauschalfördermittel nach § 12 BayKHG übernimmt der Landkreis als eigenen Anteil noch 3.199.700 €.

 

Durch die baulichen Maßnahmen, die geplant bereits im Oktober dieses Jahres beginnen sollen, erhält das Kreiskrankenhaus bis zum Abschluss der Baumaßnahmen, voraussichtlich im Dezember 2019 u. a. eine neue und moderne Intensivstation sowie insgesamt eine neue Raum- und Funktionsaufteilung. Diese sowie den Projektstand, die Planung, Kosten und Bauphasen werden im weiteren Sitzungsverlauf nochmals detailliert von Herrn Papke von der Bau- und Projektmanagement Hartl GmbH im Rahmen einer Präsentation erläutert. Die Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage bei.

 

Im Rahmen der Beratung wird die Förderung der Baumaßnahme mit ca. 80 % durch den Freistaat Bayern übereinstimmend begrüßt und verdeutlicht, dass der Landkreis mit der Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 3.199.700 € ein klares Zeichen und eine nachhaltige positive Entscheidung für den Standort und  das Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch trifft.

 


Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)    Das Festbetragsangebot der Regierung von Mittelfranken in Höhe von 13.275.000 Euro wird angenommen.

 

b)    Die Gesamtkosten belaufen sich auf 17.086.700 Euro.

 

 

c)    Die für die Realisierung notwenigen Haushaltsmittel für den Anteil des Landkreises sind in den folgenden Haushaltsplänen dem Verlauf der Baumaßnahme folgend bis zur Höhe von kumuliert 3.199.700 Euro vorzusehen.

 

d)    Die Baumaßnahme ist gemäß der erwarteten fachlichen Billigung und dem jetzigen Planungsstand durchzuführen.