Beschluss: Mehrfachbeschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten.

 

Landrat Tritthart fasst den Sachverhalt aus der Sitzungsvorlage nochmals zusammen und weist darauf hin, dass der Verein Notruf und Beratung für vergewaltigte Mädchen und Frauen e. V.  im Jahr 2015 unter Berücksichtigung des Zuschusses des Landkreises in Höhe von insgesamt 25.000 € seinen Finanzbericht mit einem Überschuss in Höhe von insgesamt 2.443,16 € abschließt. Landrat Tritthart macht deutlich, dass die geleistete Arbeit des Vereins nicht in Frage steht. Diese werde sehr geschätzt. Trotzdem ist die Gewährung eines Zuschusses als sog. Fehlbetragsfinanzierung vorgesehen und sollte nicht dazu führen, dass die Zuschussempfänger mit den Zuschüssen Rücklagen bilden. Der Überschussbetrag wäre demnach zurückzufordern. In diesem Zusammenhang verweist Landrat Tritthart auf die im Kreisausschuss am 06.10.2014 beschlossenen Eckpunkte zur Gewährung von Zuschüssen und zum Nachweis von deren Verwendung. Demnach muss seit 01.01.2015 jeder Zuschussempfänger einen je nach Zuschusshöhe gestaffelten Verwendungsnachweis vorlegen.

 

Im Rahmen der anschließenden Beratung wird eine Rückforderung des bereits gewährten Zuschusses für das Jahr 2015 kontrovers diskutiert. Aus dem Gremium wird in mehreren Wortmeldungen die Ansicht vertreten, dass auf die Rückforderung verzichtet werden sollte. Begründet wird dies insbesondere damit, dass der Verein Notruf und Beratung für vergewaltigte Mädchen und Frauen e. V. ein bereits geplantes Projekt in das Jahr 2016 verschoben hat, da im Lauf des Jahres 2015 festgestellt wurde, dass die finanziellen Mittel hierfür im Jahr 2015 nicht ausreichen würden. Eine punktgenaue Planung und Vorausberechnung sei dem Verein nicht möglich. Zudem müsse rein rechnerisch der Überschuss auf die drei betroffenen Zuschussgeber umgelegt werden. Landrat Tritthart erklärt, der Landkreis habe bisher immer Höchstbeträge („bis zu ….. €“) der Fehlbeträge und eben keine pauschale Festbetragsförderung beschlossen. Von Seiten des Kreisrechnungsprüfers Pimpl wird dazu erläutert, dass bei der zugrunde gelegten Fehlbetragsfinanzierung der gesamte Überschuss zurückzufordern wäre. Es bestehe jedoch die Möglichkeit künftig einen pauschalen und damit fixen Zuschuss zu gewähren.

Auf die Anregung von Kreisrätin Schmitt, die Arbeit des Vereins im Ausschuss für soziale Angelegenheiten vorzustellen, teilt Landrat Tritthart mit, dies in der nächsten Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheit einzuplanen.

 

Im weiteren Sitzungsverlauf stellt Kreisrätin Müller-Schimmel folgenden Antrag:

 

Eine Rückforderung des freiwilligen Zuschusses an den Verein Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. für das Jahr 2015 in Höhe des auf die Förderung des Landkreises entfallenden Anteils erfolgt nicht.

 

Der Antrag wird mit 6:9 Stimmen abgelehnt.

 

Landrat Tritthart schlägt als Kompromiss vor, den Überschuss in Höhe des auf den Landkreis entfallenden Anteils (rund 500 €) mit dem für das Jahr 2016 zu gewährenden Zuschuss an den Verein Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. zu verrechnen. Weiterhin solle die Verwaltung beauftragt werden, für die künftige Gewährung von Zuschüssen und den Umgang mit Überschüssen bei den Zuschussempfängern einen Vorschlag zu erarbeiten, damit dies für die Betroffenen verständlich und transparent nachvollziehbar ist. Dies ist derzeit wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Zuschussgeber schwierig.

 


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss.

 

Der auf den Landkreis entfallenden Anteil des im Jahr 2015 entstandenen Überschusses des Vereins Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V.  (rund 500 €) wird mit dem für das Jahr 2016 zu gewährenden Zuschuss des Landkreises verrechnet.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen                                  Ja. 14 Nein: 1 Anwesend: 15