Sitzung: 28.04.2016 Ausschuss für soziale Angelegenheiten
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Die Mitglieder des Ausschusses für soziale
Angelegenheiten haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage
erhalten.
Landrat Tritthart fasst den Sachverhalt aus
der Sitzungsvorlage nochmals zusammen und weist darauf hin, dass der Verein
Notruf und Beratung für vergewaltigte Mädchen und Frauen e. V. im Jahr 2015 unter Berücksichtigung des
Zuschusses des Landkreises in Höhe von insgesamt 25.000 € seinen Finanzbericht
mit einem Überschuss in Höhe von insgesamt 2.443,16 € abschließt. Landrat
Tritthart macht deutlich, dass die geleistete Arbeit des Vereins nicht in Frage
steht. Diese werde sehr geschätzt. Trotzdem ist die Gewährung eines Zuschusses
als sog. Fehlbetragsfinanzierung vorgesehen und sollte nicht dazu führen, dass
die Zuschussempfänger mit den Zuschüssen Rücklagen bilden. Der Überschussbetrag
wäre demnach zurückzufordern. In diesem Zusammenhang verweist Landrat Tritthart
auf die im Kreisausschuss am 06.10.2014 beschlossenen Eckpunkte zur Gewährung
von Zuschüssen und zum Nachweis von deren Verwendung. Demnach muss seit 01.01.2015
jeder Zuschussempfänger einen je nach Zuschusshöhe gestaffelten
Verwendungsnachweis vorlegen.
Im Rahmen der anschließenden Beratung wird
eine Rückforderung des bereits gewährten Zuschusses für das Jahr 2015
kontrovers diskutiert. Aus dem Gremium wird in mehreren Wortmeldungen die
Ansicht vertreten, dass auf die Rückforderung verzichtet werden sollte.
Begründet wird dies insbesondere damit, dass der Verein Notruf und Beratung für
vergewaltigte Mädchen und Frauen e. V. ein bereits geplantes Projekt in das
Jahr 2016 verschoben hat, da im Lauf des Jahres 2015 festgestellt wurde, dass
die finanziellen Mittel hierfür im Jahr 2015 nicht ausreichen würden. Eine
punktgenaue Planung und Vorausberechnung sei dem Verein nicht möglich. Zudem
müsse rein rechnerisch der Überschuss auf die drei betroffenen Zuschussgeber
umgelegt werden. Landrat Tritthart erklärt, der Landkreis habe bisher immer
Höchstbeträge („bis zu ….. €“) der Fehlbeträge und eben keine pauschale
Festbetragsförderung beschlossen. Von Seiten des Kreisrechnungsprüfers Pimpl
wird dazu erläutert, dass bei der zugrunde gelegten Fehlbetragsfinanzierung der
gesamte Überschuss zurückzufordern wäre. Es bestehe jedoch die Möglichkeit
künftig einen pauschalen und damit fixen Zuschuss zu gewähren.
Auf die Anregung von Kreisrätin Schmitt, die
Arbeit des Vereins im Ausschuss für soziale Angelegenheiten vorzustellen, teilt
Landrat Tritthart mit, dies in der nächsten Sitzung des Ausschusses für soziale
Angelegenheit einzuplanen.
Im weiteren Sitzungsverlauf stellt Kreisrätin
Müller-Schimmel folgenden Antrag:
Eine Rückforderung des freiwilligen
Zuschusses an den Verein Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und
Mädchen e.V. für das Jahr 2015 in Höhe des auf die Förderung des Landkreises
entfallenden Anteils erfolgt nicht.
Der Antrag wird mit 6:9 Stimmen abgelehnt.
Landrat Tritthart schlägt als Kompromiss vor,
den Überschuss in Höhe des auf den Landkreis entfallenden Anteils (rund 500 €)
mit dem für das Jahr 2016 zu gewährenden Zuschuss an den Verein Notruf und
Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. zu verrechnen. Weiterhin
solle die Verwaltung beauftragt werden, für die künftige Gewährung von
Zuschüssen und den Umgang mit Überschüssen bei den Zuschussempfängern einen
Vorschlag zu erarbeiten, damit dies für die Betroffenen verständlich und
transparent nachvollziehbar ist. Dies ist derzeit wegen der unterschiedlichen
Rahmenbedingungen der verschiedenen Zuschussgeber schwierig.
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss.
Der auf den Landkreis entfallenden Anteil des im Jahr 2015 entstandenen Überschusses des Vereins Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. (rund 500 €) wird mit dem für das Jahr 2016 zu gewährenden Zuschuss des Landkreises verrechnet.
Abstimmung:
mehrheitlich beschlossen Ja.
14 Nein: 1 Anwesend: 15