Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten.

 

Landrat Tritthart spricht an alle Helferinnen und Helfer und insbesondere an den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) seinen ausdrücklichen Dank für die hervorragende Leistung aus. Diese verdiene höchsten Respekt. Aktuell könne von einem sehr deutlichen Rückgang der Zahlen bei der Erstaufnahme von Einzelpersonen gesprochen werden. Die derzeit noch im ehemaligen Praktikermarkt in Herzogenaurach untergebrachten 50 Personen werden heute in andere Einrichtungen umverlegt. Ab morgen sei diese Unterkunft leer und wird aufgrund der gestern eingegangenen schriftlichen Mitteilung der Regierung von Mittelfranken in den nächsten Wochen rückabgewickelt. Die Regierung von Mittelfranken habe einem seitens des Landkreises vorgeschlagenen „Stand-by-Betriebes“ für Unterbringungsmöglichkeiten in der Sporthalle des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums in Herzogenaurach nicht zugestimmt. Auch hier erfolge in absehbarer Zeit eine Rückabwicklung. Mit einer entsprechend vorliegenden Kostenzusage der Regierung von Mittelfranken wird die Tennishalle in Hemhofen weiter zur Unterbringung von Asylbewerber/Innen genutzt. Landrat Tritthart verweist auf den Ministerratsbeschluss vom 26.04.2016, wonach die Unterbringung von Asylbewerber/Innen in Zukunft wieder verstärkt in Gemeinschaftsunterkünften realisiert werden soll und nicht mehr in der dezentralen Unterbringung. Zur Entlastung der Kommunen soll der Ausbau der Gemeinschaftsunterkünfte durch den Freistaat Bayern vorangetrieben werden. Aus diesem Grund sollen keine neuen Anmietungen mehr erfolgen. Neben der bereits bestehenden Gemeinschaftsunterkunft in Höchstadt a. d. Aisch wurde in einer weiteren GU in Eckental der Betrieb aufgenommen. Im Landkreis werden außerdem nach wie vor 90 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom Jugendamt betreut.

 

Landrat Tritthart betont, es sei immer Aufgabe des Staates gewesen, die Asylbewerber/Innen in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Dieses System habe bis zum letzten Jahr bereits funktioniert und sei nichts Neues. Eine Entlastung der Kommunen sei seiner Ansicht nach zu erwarten.

 

Im Weiteren verliest Landrat Tritthart seinen in der Sitzungsvorlage bereits erwähnten Brief vom 04.04.2016 an Staatsministerin Müller wegen der Kürzung der Regelsätze bei kostenfreiem Zugang zum WLAN. Derzeit gebe es jedoch die Anweisung den Abzug vom Regelsatz vorzunehmen.

 

Abschließend weist Landrat Tritthart auf die rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft getretene Asylsozialberatungsrichtlinie hin, die jedoch in zentralen Punkten keine Verbesserungen bringt.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten nehmen den Bericht zur Kenntnis.