Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Vorlage erhalten. Die Aufstellung der Gerätekosten, welche Bestandteil des Beschlusses ist, liegt dieser Niederschrift bei.


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Mit der Fortschreibung der Lohn-, Fahrzeug- und Gerätekosten des Landkreisbauhofes Heßdorf besteht Einverständnis.

 

Für Verkehrsschilder, Leitpfosten, etc. werden zum Kaufpreis zusätzlich + 10 % für Lagerhaltung verrechnet.

Für die Abgabe von Auftausalz an Gemeinden wird zum Kaufpreis zusätzlich 6,30 €/t für Lagerhaltung und Ladegerät verrechnet.

Für die direkte Weiterverrechnung von Fremdleistungen bis 5.000 € werden 5% Verwaltungskosten aufgeschlagen, mind. jedoch 50 €.

Als Lohnkosten werden ab 01.05.2016 für einen Beschäftigten 42,80 € verrechnet.

 

Die beiliegende Aufstellung der Gerätekosten ist Bestandteil des Beschlusses.