Sitzung: 01.02.2016 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 3, Anwesend: 51
Den Mitgliedern des Kreistages wurde zum Haushaltsentwurf 2016 ein Beschlussvorschlag auf der Grundlage des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 22.01.2016 zur Verfügung gestellt.
In seiner Rede zum Haushaltsentwurf 2016 geht Landrat Tritthart auf die Eckdaten und finanziellen Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs mit einem Gesamtbudget in Höhe von 174 Mio. € ein und erläutert insbesondere die Bereiche Öffentliche Verwaltung, Schulen, Soziales, Gesundheitswesen, Abfallwirtschaft und Verkehr. Die von ihm vorgeschlagene Weitergabe der Senkung des Hebesatzes der Bezirksumlage durch eine gleichlautende Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage in Höhe von 1,3 Punkten an die Gemeinden stelle ein wichtiges Zeichen für die gute Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Landkreis und Gemeinden dar. Allerdings bittet Landrat Tritthart im Gegenzug auch darum, sich einer Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage nicht zu verschließen, wenn geänderte finanzielle Rahmenbedingungen dies erfordern. Landrat Tritthart betont im Weiteren in seiner Rede die vielfältigen Aufgaben des Landkreises, die zusätzlich zum Thema „Flüchtlinge“ bewältigt werden. Der Haushaltsentwurf sei dafür ein nachhaltiges Zeichen auch für das kommende Jahr 2016. Zum Abschluss dankt Landrat Tritthart der Kämmerei, insbesondere Kreiskämmerer Schmidt, für die intensive Beratung und Erarbeitung des Haushaltsentwurfs sowie den Damen und Herren Kreisräten für die gute und konstruktive Vorberatung in den jeweiligen Fachausschüssen. Der vollständige Text der Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
In der anschließenden Beratung äußern sich die Fraktionsvorsitzenden der CSU- und SPD-Kreistagsfraktion sowie der FW-Kreistagsfraktion zustimmend zum vorliegenden Haushaltsentwurf. Zum Ausdruck kommt weitgehende Einigkeit in Bezug auf wesentliche, im Haushalt dargestellte Handlungsfelder. Besonders hervorgehoben werden die Gestaltung der Bildungslandschaft und die gute schulische Infrastruktur im Landkreis als wichtiger Standortfaktor. Dies gelte auch für die kontinuierliche Verbesserung des ÖPNV und für die Investitionen im Straßen- und Radwegebau. Mit dem Kreiskrankenhaus „St. Anna“ in Höchstadt a. d. Aisch werde die medizinische Grundversorgung im Gebiet des westlichen Landkreises sichergestellt. Auch unter Berücksichtigung der notwendigen Verlustdeckung durch den Landkreis als Träger des Kreiskrankenhauses wird dieses als wichtiger Beitrag zur Gesundheitsversorgung zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger anerkannt und befürwortet. Die Weitergabe der Senkung des Hebesatzes der Bezirksumlage durch eine gleichlautende Senkung der Kreisumlage in Höhe von 1,3 Punkten der Umlagegrundlagen wird differenziert betrachtet. Während sich Kreisrat Hänjes für die SPD-Kreistagsfraktion uneingeschränkt zustimmend äußert, betont Kreisrat Brehm von der FW-Kreistagsfraktion dies sei das Minimum, könne aber angesichts der laufenden und anstehenden großen Investitionen u.a. den Neubau des Landratsamtes akzeptiert werden. Vom Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kreisrat Hirschmann, wird diesbezüglich die Meinung vertreten, aufgrund der notwendigen Investitionen und zur Stärkung der Rücklagen, gebe es auch gute Gründe, die Senkung des Hebesatzes der Bezirksumlage beim Landkreis, wenigstens zum Teil, zu belassen. Andererseits könnten die Städte, Märkte und Gemeinden mit den hierdurch zur Verfügung gestellten Finanzmitteln den dringend notwendigen sozialen Wohnungsbau stärken. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen werde daher dem vorliegenden Haushaltsentwurf grundsätzlich doch eher zustimmen. Weiterhin wird auf das angestrebte Ziel einer wesentlichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Bayern hingewiesen. Dies stelle die Kommunen vor eine große und immense Aufgabe. Soweit für die Bearbeitung der Asylthematik ein weiterer Mittelbedarf notwendig werden sollte, werde dies von Seiten der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt. Der Fraktionsvorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Nussel, betont, der Landkreis habe die Notsituation im Hinblick auf die Asylsuchenden in Zusammenarbeit mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landkreis gut gemeistert. Im Hinblick auf den Haushaltsentwurf weise er auf die umfassende und in Deutschland nahezu einmalige vollständige Kostenübernahme für die Unterbringung der Asylsuchenden durch den Freistaat Bayern hin. Für die FDP-Kreistagsfraktion spricht sich die Fraktionsvorsitzende, Kreisrätin Weis, gegen den vorliegenden Haushaltsentwurf aus. Begründet wird dies insbesondere damit, dass mittel- und langfristig keine Perspektive aufgezeigt wird, wie die sich bereits bis zum Jahr 2019 abzeichnende Verdoppelung der Verschuldung wieder zurückgeführt wird. Landrat Tritthart weist auf die nachhaltig geplanten und gemeinsam beschlossenen Investitionen hin, für deren Finanzierung in der derzeitigen Niedrigzinsphase gute Rahmenbedingungen gegeben sind. Diese werden vom Landkreis entsprechend genutzt. Mit der vorgeschlagenen Senkung der Kreisumlage werde gleichzeitig aber auch der unterschiedlichen Finanzkraft der Gemeinden Rechnung getragen und ein Zeichen des solidarischen Miteinanders mit finanzschwachen Städten, Märkten und Gemeinden gesetzt.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplans des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2016 und des Wirtschaftsplans des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für das Wirtschaftsjahr 2016 werden unter Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 22.01.2016 angenommen.
Der Kreistag beschließt folgende Haushaltssatzung:
H A U S H A L T S S A T Z U N G
des Landkreises Erlangen-Höchstadt
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des Art. 57 ff.
Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erlangen-Höchstadt folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 149.473.000,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 23.932.000,00 Euro
ab.
(2) Der
als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt
a.d. Aisch für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Erfolgsplan in den Erträgen mit
10.005.400,00 Euro
und
in den Aufwendungen mit 10.872.900,00 Euro
(Jahresfehlbetrag
867.500,00 Euro)
und
im
Vermögensplan in den Einnahmen
und Ausgaben
(einschließlich
Verlustausgleich in Höhe
von
867.500,00 Euro) mit jeweils 1.133.200,00 Euro
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 9.653.000,00 Euro
festgesetzt.
(2) Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St.
Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 15.915.000,00
Euro festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden
nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Die Höhe des durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes, der nach Art. 18 ff. Finanzausgleichsgesetz
umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 76.202.480,32 Euro festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage wird in
Vomhundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen
bemessen:
1. Vom Bayer. Landesamt
für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen 2016
der
Grundsteuer A 560.251 Euro
der
Grundsteuer B 11.920.879 Euro
der
Gewerbesteuer 57.075.591 Euro
der
Einkommensteuerbeteiligung 76.053.522 Euro
der
Umsatzsteuerbeteiligung 4.211.865 Euro
2. 80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2014 6.973.119
Euro
Summe
der Bemessungsgrundlagen 156.795.227 Euro
(3) Nach Art. 18 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze
für die Kreisumlage wie folgt festgesetzt:
1. Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A 48,6 v.H.
2. Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B 48,6 v.H.
3. Aus der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer 48,6 v.H.
4. Aus der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer 48,6 v.H.
5. Aus der Steuerkraftzahl der Umsatzsteuer 48,6 v.H.
6. Aus 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen 48,6 v.H.
(4) Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.
b)
für die Grundstücke (B) 320
v.H.
2. Gewerbesteuer 320
v.H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 5.000.000,00 Euro
festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch wird auf 750.000,00
Euro festgesetzt.
§ 6
Die
Haushaltssatzung tritt mit dem 01.
Januar 2016 in Kraft.
Erlangen,
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Alexander
Tritthart
Landrat
Der Kreistag beschließt gemäß Art. 64 i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 18 Landkreisordnung den Finanzplan für die Jahre 2015 - 2019.
Der Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für die Jahre 2015 - 2019 wird angenommen.