Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 3, Anwesend: 51

Den Mitgliedern des Kreistages wurde zum Haushaltsentwurf 2016 ein Beschlussvorschlag auf der Grundlage des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 22.01.2016 zur Verfügung gestellt.

 

In seiner Rede zum Haushaltsentwurf 2016 geht Landrat Tritthart auf die Eckdaten und finanziellen Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs mit einem Gesamtbudget in Höhe von 174 Mio. € ein und erläutert insbesondere die Bereiche Öffentliche Verwaltung, Schulen, Soziales, Gesundheitswesen, Abfallwirtschaft und Verkehr. Die von ihm vorgeschlagene Weitergabe der Senkung des Hebesatzes der Bezirksumlage durch eine gleichlautende Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage in Höhe von 1,3 Punkten an die Gemeinden stelle ein wichtiges Zeichen für die gute Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen Landkreis und Gemeinden dar. Allerdings bittet Landrat Tritthart im Gegenzug auch darum, sich einer Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage nicht zu verschließen, wenn geänderte finanzielle Rahmenbedingungen dies erfordern. Landrat Tritthart betont im Weiteren in seiner Rede die vielfältigen Aufgaben des Landkreises, die zusätzlich zum Thema „Flüchtlinge“ bewältigt werden. Der Haushaltsentwurf sei dafür ein nachhaltiges Zeichen auch für das kommende Jahr 2016. Zum Abschluss dankt Landrat Tritthart der Kämmerei, insbesondere Kreiskämmerer Schmidt, für die intensive Beratung und Erarbeitung des Haushaltsentwurfs sowie den Damen und Herren Kreisräten für die gute und konstruktive Vorberatung in den jeweiligen Fachausschüssen. Der vollständige Text der Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

In der anschließenden Beratung äußern sich die Fraktionsvorsitzenden der CSU- und SPD-Kreistagsfraktion sowie der FW-Kreistagsfraktion zustimmend zum vorliegenden Haushaltsentwurf. Zum Ausdruck kommt weitgehende Einigkeit in Bezug auf wesentliche, im Haushalt dargestellte Handlungsfelder. Besonders hervorgehoben werden die Gestaltung der Bildungslandschaft und die gute schulische Infrastruktur im Landkreis als wichtiger Standortfaktor. Dies gelte auch für die kontinuierliche Verbesserung des ÖPNV und für die Investitionen im Straßen- und Radwegebau. Mit dem Kreiskrankenhaus „St. Anna“ in Höchstadt a. d. Aisch werde die medizinische Grundversorgung im Gebiet des westlichen Landkreises sichergestellt. Auch unter Berücksichtigung der notwendigen Verlustdeckung durch den Landkreis als Träger des Kreiskrankenhauses wird dieses als wichtiger Beitrag zur Gesundheitsversorgung zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger anerkannt und befürwortet. Die Weitergabe der Senkung des Hebesatzes der Bezirksumlage durch eine gleichlautende Senkung der Kreisumlage in Höhe von 1,3 Punkten der Umlagegrundlagen wird differenziert betrachtet. Während sich Kreisrat Hänjes für die SPD-Kreistagsfraktion uneingeschränkt zustimmend äußert, betont Kreisrat Brehm von der FW-Kreistagsfraktion dies sei das Minimum, könne aber angesichts der laufenden und anstehenden großen Investitionen u.a. den Neubau des Landratsamtes akzeptiert werden. Vom Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kreisrat Hirschmann, wird diesbezüglich die Meinung vertreten, aufgrund der notwendigen Investitionen und zur Stärkung der Rücklagen, gebe es auch gute Gründe, die Senkung des Hebesatzes der Bezirksumlage beim Landkreis, wenigstens zum Teil, zu belassen. Andererseits könnten die Städte, Märkte und Gemeinden mit den hierdurch zur Verfügung gestellten Finanzmitteln den dringend notwendigen sozialen Wohnungsbau stärken. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen werde daher dem vorliegenden Haushaltsentwurf grundsätzlich doch eher zustimmen. Weiterhin wird auf das angestrebte Ziel einer wesentlichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Bayern hingewiesen. Dies stelle die Kommunen vor eine große und immense Aufgabe. Soweit für die Bearbeitung der Asylthematik ein weiterer Mittelbedarf notwendig werden sollte, werde dies von Seiten der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt. Der Fraktionsvorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Nussel, betont, der Landkreis habe die Notsituation im Hinblick auf die Asylsuchenden in Zusammenarbeit mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landkreis gut gemeistert. Im Hinblick auf den Haushaltsentwurf weise er auf die umfassende und in Deutschland nahezu einmalige vollständige Kostenübernahme für die Unterbringung der Asylsuchenden durch den Freistaat Bayern hin. Für die FDP-Kreistagsfraktion spricht sich die Fraktionsvorsitzende, Kreisrätin Weis, gegen den vorliegenden Haushaltsentwurf aus. Begründet wird dies insbesondere damit, dass mittel- und langfristig keine Perspektive aufgezeigt wird, wie die sich bereits bis zum Jahr 2019 abzeichnende Verdoppelung der Verschuldung wieder zurückgeführt wird. Landrat Tritthart weist auf die nachhaltig geplanten und gemeinsam beschlossenen Investitionen hin, für deren Finanzierung in der derzeitigen Niedrigzinsphase gute Rahmenbedingungen gegeben sind. Diese werden vom Landkreis entsprechend genutzt. Mit der vorgeschlagenen Senkung der Kreisumlage werde gleichzeitig aber auch der unterschiedlichen Finanzkraft der Gemeinden Rechnung getragen und ein Zeichen des solidarischen Miteinanders mit finanzschwachen Städten, Märkten und Gemeinden gesetzt.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplans des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2016 und des Wirtschaftsplans des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für das Wirtschaftsjahr 2016 werden unter Berücksichtigung des Empfehlungs­beschlusses des Kreisausschusses vom 22.01.2016 angenommen.

 

Der Kreistag beschließt folgende Haushaltssatzung:

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Landkreises Erlangen-Höchstadt

für das Haushaltsjahr 2016

 

Aufgrund des Art. 57 ff. Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erlangen-Höchstadt folgende

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

§ 1

 

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Verwaltungshaushalt      in den Einnahmen und Ausgaben mit    149.473.000,00  Euro

       und

       im Vermögenshaushalt       in den Einnahmen und Ausgaben mit      23.932.000,00  Euro

      

       ab.

 

(2)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Erfolgsplan                   in den Erträgen mit                               10.005.400,00  Euro

                                               und in den Aufwendungen mit                10.872.900,00  Euro

                                               (Jahresfehlbetrag 867.500,00 Euro)

       und

       im Vermögensplan             in den Einnahmen und Ausgaben

                                               (einschließlich Verlustausgleich in Höhe

                                               von 867.500,00 Euro)  mit jeweils             1.133.200,00  Euro

       ab.

 

§ 2

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  9.653.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Kreis­krankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  15.915.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)   Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes, der nach Art. 18 ff. Finanz­ausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2016 auf  76.202.480,32 Euro  festgesetzt.

 

(2)   Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüssel­zuweisungen bemessen:

 

       1.  Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen 2016

            der Grundsteuer A                                                      560.251  Euro

            der Grundsteuer B                                                  11.920.879  Euro

            der Gewerbesteuer                                                 57.075.591  Euro

            der Einkommensteuerbeteiligung                            76.053.522  Euro

            der Umsatzsteuerbeteiligung                                     4.211.865  Euro

       2.  80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2014      6.973.119  Euro

       Summe der Bemessungsgrundlagen                          156.795.227  Euro

 

(3)   Nach Art. 18 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze für die Kreisumlage wie folgt festgesetzt:

       1.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A                          48,6 v.H.

       2.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B                          48,6 v.H.

       3.  Aus der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer                         48,6 v.H.

       4.  Aus der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer                     48,6 v.H.

       5.  Aus der Steuerkraftzahl der Umsatzsteuer                           48,6 v.H.

       6.  Aus 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen                                48,6 v.H.

 

(4)   Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       1.  Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)            320 v.H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                   320 v.H.

       2.  Gewerbesteuer                                                                    320 v.H.

 

§ 5

 

(1)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­haltsplan wird auf   5.000.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt­schaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch wird auf  750.000,00  Euro fest­gesetzt.

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem  01. Januar 2016 in Kraft.

 

Erlangen,

Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

 

 

Alexander Tritthart

Landrat

 

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 64 i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 18 Landkreisordnung den Finanzplan für die Jahre 2015 - 2019.

 

Der Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für die Jahre 2015 - 2019 wird angenommen.