Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Anwesend: 50

Im Anschluss geht Landrat Tritthart auf die verteilte Tischvorlage ein und erklärt, aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 09.02.2015 gebe es die verfahrenstechnische Möglichkeit, die Errichtung und den Bauunterhalt von Unterkünften für Asylbegehrende und Flüchtlinge für Bauprojekte auf der Grundlage des neuen § 4 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Organisation der staatlichen Behörden für das Bau- und Wohnungswesen (OrgBauWoV) eigenständig durch das Landratsamt als Staatsbehörde vorzunehmen. Landrat Tritthart weist nochmals auf die besondere Eilbedürftigkeit hin, in der Sporthalle des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums erneut Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen; jetzt zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Da eine kurzfristige Zustimmung zur Schaffung der neuen Unterbringungskapazitäten in der Sporthalle des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums in Herzogenaurach, entsprechend der bisherigen Verfahrensweise, von der Regierung von Mittelfranken und dem Staatlichen Bauamt, unter Hinweis auf die mögliche Zuständigkeitsübertragung nicht erklärt wurde, schlägt Landrat Tritthart vor, einen entsprechenden Antrag auf Übertragung der Zuständigkeit noch heute zu stellen.  Die „Formalie“ eines positiven Bescheides der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern könne jedoch nicht abgewartet werden. Vielmehr appelliert Landrat Tritthart an die Mitglieder des Kreistages auch das Einverständnis zu erklären und die Verwaltung zu ermächtigen, schon vor Eingang der zu erwartenden Zustimmung, alle erforderlichen baulichen Maßnahmen zu tätigen (z.B. Auskleidung Hallenboden, Anpassung Wasser und Strom, Bestellung von Sanitärcontainern).

 

In der anschließenden Beratung und Diskussion werden in zahlreichen Wortmeldungen umfangreiche differenzierte Positionen und Meinungen zum politischen Umgang mit dem Thema Asyl vorgetragen und vom Landrat und der Verwaltung Detailfragen beantwortet. Im Verlauf der Beratung erklärt Landrat Tritthart, mit den Städten, Märkten und Gemeinden in vernünftiger Kooperation zusammenarbeiten zu wollen. Die Unterbringungslisten in den Gemeinden ändern sich nahezu täglich. Es sei auch nicht möglich, einfach, wie gefordert, den Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Gemeinden umzulegen. Es werde jedoch nochmals explizit auf  Gemeinden zugegangen, die bisher noch keine Unterbringungsmöglichkeiten realisieren konnten. Grundsätzlich stimmt Landrat Tritthart dem Vorschlag zu, entsprechend leistungsfähige Kommunen könnten leerstehende Gebäude aufkaufen, als Unterbringungsmöglichkeit nutzen und diese ggf. später dem allgemeinen sozialen Wohnungsbau zuführen. Für entsprechende Gespräche stehe er jederzeit bereit. Zur erneuten Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum in Herzogenaurach weist Kreisrat und Bürgermeister Dr. Hacker darauf hin, dass die Situation im letzten Jahr gut bewältigt wurde. Er bittet jedoch zu prüfen, ob ggf. auch in reduzierter Form der Einsatz eines Sicherheitsdienstes möglich ist. Von Seiten der Verwaltung wird mitgeteilt, dass Hausmeister, Caterer und auch ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden.

 

Die Mitglieder des Kreistages nehmen den aktuellen Sachstandsbericht zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im Landkreis zur Kenntnis und fassen anschließend folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern die Übertragung der Zuständigkeit für das unverzügliche Vorbereiten der Sporthalle des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums in Herzogenaurach zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Organisation der staatlichen Behörden für das Bau- und Wohnungswesen (OrgBauWoV) im Zeitraum ab sofort bis 31.12.2017 zu beantragen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, schon vor Eingang der zu erwartenden Genehmigung des Antrages durch die Oberste Baubehörde alle erforderlichen baulichen Maßnahmen zu tätigen, die für das Herrichten der Sporthalle der Berufsschule Herzogenaurach erforderlich sind.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern die Übertragung der Zuständigkeit für das unverzügliche Vorbereiten der Sporthalle des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums in Herzogenaurach zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Organisation der staatlichen Behörden für das Bau- und Wohnungswesen (OrgBauWoV) im Zeitraum ab sofort bis 31.12.2017 zu beantragen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, schon vor Eingang der zu erwartenden Genehmigung des Antrages durch die Oberste Baubehörde alle erforderlichen baulichen Maßnahmen zu tätigen, die für das Herrichten der Sporthalle der Berufsschule Herzogenaurach erforderlich sind.