Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft haben zu diesem Tagesordnungspunkt einen Antrag der CSU-Kreistagsfraktion vom 08.01.2016 erhalten. Dieser liegt, ebenso wie die in der Sitzung des Ausschusses verteilte Tischvorlage, dieser Niederschrift als Anlage bei.

 

Landrat Tritthart fasst die bisherige Praxis bei der Selbstanlieferung von Sperrmüll aus Privathaushalten im Landkreis Erlangen-Höchstadt zusammen. Demgemäß können die Bürger des Landkreises in Abhängigkeit vom Volumen ihrer Restmüllgefäße ihren Sperrmüll mittels Sperrmüllkarte bis zu fünf Mal jährlich kostenlos direkt bei den Wertstoffhöfen des Landkreises oder des Zweckverbandes Abfallwirtschaft abgeben oder vor ihrem Haus abholen lassen.

 

Seit Januar 2015 können hingegen Bürger der Stadt Erlangen direkt und ohne Vorlage einer Sperrmüllkarte im Rahmen eines zunächst einjährigen Probebetriebes beliebig oft bis zu 5 m³ Sperrmüll je Anlieferung an der vom Zweckverband Abfallwirtschaft betriebenen Müllumladestation in Erlangen abgeben. In der letzten Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft am 03.12.2015 wurde das Ergebnis dieses Probebetriebes insbesondere im Hinblick auf die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern positiv bewertet. Eine Aussage über die Abfallbilanz für das Jahr 2015 beziehungsweise die Mengenentwicklungen könne allerdings erst in der Verbandsversammlung am 13.04.2016 getroffen werden.

 

Die CSU-Kreistagsfraktion habe nun den Antrag gestellt, die Verwaltung solle prüfen, ob für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises eine ähnlich flexible Handhabung und damit eine Gleichbehandlung der Landkreis- und Stadtbürger möglich sei. Die Umsetzung solle dabei zunächst in einem einjährigen Probebetrieb erfolgen.

 

Kreisrätin Dr. Kolbet gibt zu Bedenken, dass durch eine derartige Maßnahme mehr Müllaufkommen zu erwarten sei und das Konzept der Müllvermeidung somit unterlaufen werde.

 

Kreisrätin Schönbrunn erklärt, Zielrichtung des Antrages der CSU Kreistagsfraktion sei gewesen, die unterschiedliche Behandlung von Landkreisbürgern und Bürgern der Stadt Erlangen bei der Abgabe von Sperrmüll abzuschaffen. Keinesfalls wolle man das bestehende und bestens funktionierende System verändern. Man habe den Antrag aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit gestellt und wolle damit eine Vereinfachung für sowie eine Gleichbehandlung von Bürgern aus dem Landkreis erreichen.

 

Kreisrat Dr. Hacker weist darauf hin, dass die Verwaltung zunächst lediglich mit der Prüfung beauftragt werden solle, ob ein einjähriger Probebetrieb möglich ist. Er schlage jedoch vor, den vorliegenden Beschlussvorschlag um das Wort „zusätzlich“ zu ergänzen, so dass während eines eventuellen Probebetriebes eine Selbstanlieferung aus privaten Haushalten ohne Sperrmüllkarte zusätzlich zu dem bereits bestehenden System möglich wäre. Er gibt ferner zu bedenken, dass man sich seinerzeit bewusst für eine regulative Kanalisierung der Müllmengen entschieden habe und die nun ins Gespräch gebrachte Verfahrensweise diesem Grundgedanken seiner Meinung nach entgegenstehe.

 

Landrat Tritthart betont nochmals, dass es sich bei dem vorliegenden Beschussvorschlag um einen Prüfauftrag für die Verwaltung handele und dem Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft in seiner Herbstsitzung nach Auswertung der Daten und damit unter Zuhilfenahme belastbaren Materials berichtet werde.


Der Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob – zunächst als einjähriger Probebetrieb – auch bei den Wertstoffhöfen im Landkreis und den Deponien in Herzogenaurach, Medbach und bei der Umladestation in Erlangen eine zusätzliche ganzjährige, bedarfsorientierte und somit flexible Selbstanlieferung von Sperrmüll aus privaten Haushalten ohne Sperrmüllkarte für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises möglich ist.

 

Die Verwaltung wird die Angelegenheit dem Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft in seiner Herbstsitzung zur Beschlussfassung über das weitere Vorgehen unterbreiten.