Landrat Tritthart weist eingangs darauf hin, dass die Mitglieder des Kreistages zum Antrag der FW-Kreistagsfraktion vom 13.04.2015 zur Umsetzung eines „Regional optimierten Busnetzes“ (RoBus) mit den Städten Erlangen und Nürnberg in der Kreistagssitzung am 05.10.2015 eine umfangreiche Sitzungsunterlage erhalten haben. Die Behandlung der Angelegenheit wurde in dieser Sitzung auf Antrag der FW-Kreistagsfraktion vertagt. Landrat Tritthart erklärt, vor der heutigen Beratung und Entscheidung über den noch vorliegenden Antrag der FW-Kreistagsfraktion vom 13.04.2015 wolle er insbesondere folgende Sachverhalte und Punkte nochmals verdeutlichen: Der Landkreis gestaltet bereits jetzt intensiv landkreisweit Verbesserungen im ÖPNV. Hierzu zählen u. a.  Angebotsverdichtungen in den ländlicheren Bereichen abseits der großen Verkehrsachsen, zusätzliche Direktverbindungen für Berufspendler, Entschärfung von Spitzen im Schülerverkehr, sukzessive Busbeschleunigungsmaßnahmen bzw. Ampelvorrangschaltungen sowie die Einrichtung von Stadt-/Ortsverkehren. Diese Optimierungsansätze wurden von ihm am 23.07.2015 im interfraktionellen Arbeitskreis Nahverkehr vorgestellt und allgemein befürwortet.  Landrat Tritthart vertritt die Ansicht, alle diese Maßnahmen seien deutlich besser als das geforderte sog. RoBus-System. Dieses Konzept sehe eine Verbindung der Regionalbus- und Stadtbussysteme vor, nur soweit T-Netz-Relationen betroffen sind. Ein Buskonzept auf dieser Basis stellt die Bedienung der kreisfreien Städte Erlangen  und Nürnberg sowie der Stadt Herzogenaurach und der Gemeinden Buckenhof, Spardorf und Uttenreuth sicher; die anderen Gemeinden im Landkreis seien davon nicht direkt betroffen. Bauliche Grundvoraussetzung wäre der Bau der Kosbacher Brücke im Stadtgebiet Erlangen. Falls deren Bau von Seiten der Stadt Erlangen überhaupt in Betracht gezogen werde, dann für die Regnitztalquerung der Stadt-Umland-Bahn. Landrat Tritthart betont, es könne doch nicht gewollt sein, die Linie 202 (Weisendorf), 203 (Höchstadt a. d. Aisch), 205 (Höchstadt a. d. Aisch), 201 (Herzogenaurach) und 209 (Eckental)  in der Bedienung zu halbieren bzw. auszudünnen?

Zur Forderung von Preissenkungen müsse auch auf die Geschichte des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) hingewiesen werden. So wurde bei dessen Gründung bewusst darauf gesetzt, dass dieser Verkehrsverbund von den anbietenden Firmen und nicht von den Kommunen getragen wird. Dies ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal und bedeutet, jede Preissenkung muss gegenüber den Firmen durch die Kommunen ausgeglichen werden. Auf dieser Basis müsse auch verstanden werden, dass die Unternehmer ihre Nutzerzahlen nicht öffentlich machen und dazu auch nicht verpflichtet sind. Weiterhin werden durch den Verkehrsverbund gebietskörperschaftsübergreifend einheitliche Fahrpreise gewährleistet, unabhängig davon ob Bus oder Bahn benutzt wird.  Fahrpreissenkungen für Jugendliche, Senioren und Berufstätige zu fordern, ohne die Konsequenzen zu berücksichtigen, sei keine verantwortbare Vorgehensweise und stelle das gesamte System in Frage. Hierzu müsse letztendlich sogar der Ausstieg aus dem Verkehrsverbund benannt werden. Landrat Tritthart plädiert nachdrücklich dafür, den ÖPNV in der bestehenden Form weiter zu verbessern und voranzubringen und die Bürgerinnen und Bürger daran zu beteiligen. Erfreulich sei z. B. eine 20%ige Rücklaufquote einer in Möhrendorf durchgeführten Bürgerbefragung mit interessanten Antworten z. B. auch für den Zielort innerhalb der Stadt Erlangen.

 

Landrat Tritthart trägt anschließend folgenden Beschlussvorschlag vor:

 

1.    Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    An dem bisherigen Weg zur Verbesserung des ÖPNV im Rahmen der bis 2019 durchzuführenden Linienbündelausschreibungen des Landkreises wird festgehalten.

 

3.    Der Antrag der FW-Kreistagsfraktion vom 13.04.2015 wird abgelehnt.

 

4.    Der Konzeptentwurf der Stadt Erlangen, der auf einem gemeinsamen Nahverkehrsplan der Stadt und des Landkreises auf Basis von Durchmesser- und Tangentiallinien abzielt, ist zu gegebener Zeit dem Kreistag zur Beschlussfassung (Richtungsbeschluss) vorzulegen, sobald die Grundparameter einer künftigen gemeinsamen Fahrplangestaltung von Stadt und Landkreis Entscheidungsreife erlangt haben.

 

Im Rahmen der anschließenden Beratung dankt zunächst der Fraktionsvorsitzende der FW-Kreistagsfraktion, Kreisrat Brehm, für die umfangreich ausgearbeitete Sitzungsvorlage und stellt fest, der ÖPNV sei vergleichsweise gut aufgestellt. Vergleichsmaßstab für das Ro-Bus-Konzept war die Stadt-Umland-Bahn (StUB). Da die Zuständigkeit hierfür seit Juli 2015 auf die Stadt Herzogenaurach übertragen ist, sei nun ein Systemvergleich BRT-System flächendeckend im gesamten Landkreis mit Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile und einer Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich. Ein entsprechender Antrag werde für eine nächste Sitzung formuliert. Dessen ungeachtet vertritt Kreisrat Brehm die Auffassung, die Senkung der Fahrpreise müsse im Dialog mit dem Verkehrsverbund und den Städten Erlangen und Nürnberg weiterhin angestrebt werden.  Vorstellbar sei ein Modellprojekt, in dem exemplarisch die Fahrpreise für Jugendliche reduziert werden und anschließend ausgewertet wird, ob dadurch die Akzeptanz durch diesen Personenkreis steigt. Landrat Tritthart weist auf den fehlenden Finanzierungsvorschlag für dann zu leistende Ausgleichszahlungen hin.  Auf ausdrückliche Nachfrage durch Landrat Tritthart bestätigt Kreisrat Brehm, der Antrag, die Konstellation Ro-Bus/StUB-T-Netz betreffend, habe sich inhaltlich erledigt. Die Forderung einer Fahrpreissenkung für Jugendliche solle jedoch, nicht nur beschränkt auf den Landkreis, in den Verkehrsverbund eingebracht werden. Im Weiteren wird aus dem Gremium auch die Thematik eines sog. „Sozialtickets“ in die Diskussion eingebracht. Auch hierfür müsste der Landkreis entsprechend die Kosten tragen. Kreisrat Hirschmann stellt den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, nach Konkretisierung des Antrages zur Fahrpreissenkung durch die FW-Kreistagsfraktion, die genauen Kosten mitzuteilen.

 

Landrat Tritthart schlägt der FW-Kreistagsfraktion im Verlauf der weiteren Diskussion vor, den vorliegenden Antrag vom 13.04.2015 zurückzunehmen. Der angesprochene BRT-Systemvergleich sowie die Tarifthematik könnte hinreichend konkretisiert nochmals als Antrag eingebracht werden.

 

Der Fraktionsvorsitzende der FW-Kreistagsfraktion Brehm erklärt die Rücknahme des gesamten Antrags vom 13.04.2015. Für Kreisrat Hirschmann hat sich damit der in der Beratung gestellt Antrag ebenfalls erledigt.