Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Zu diesem Tagesordnungspunkt erhielten die Mitglieder des Schulausschusses eine Sitzungsvorlage, in welcher das in den vergangenen Monaten in enger Abstimmung zwischen Schulleitung, Regierung von Mittelfranken und Landratsamt erarbeitete schulische Konzept erläutert wird.

 

Ergänzend dazu führt der Schulleiter des Emil-von-Behring-Gymnasiums, Herr OStD Dr. Braun, die Mitglieder des Schulausschusses durch das Schulgebäude. Im Anschluss daran erläutern er und sein Mitarbeiter in der Schulleitung, Herr StD Hafner, die Beweggründe, die nach Meinung der Schule gegen einen Neubau und für eine Generalinstandsetzung sprechen. So würde sich bei einem Neubau die bisherige bestandsbedingte Größe der Klassenzimmer und Verkehrsflächen aus förderrechtlichen Gründen verringern. Durch eine Auslagerung der gesamten Oberstufe in einen Erweiterungsbau erwarte man sich eine Entlastung im bestehenden Schulgebäude, da man dann wieder die dafür ursprünglich vorgesehenen Schülerzahlen erreiche. Ein Neubau hätte zudem die Auflösung eines traditionsreichen Schulstandorts zur Folge. Ferner müsse die gesamte Infrastruktur im Umfeld wie Sportstätten etc. unter Einsatz erheblicher Finanzmittel neu aufgebaut werden.

 

Im Anschluss an eine ausführliche Diskussion schlägt Landrat Tritthart abschließend, wie in der Sitzungsvorlage beschrieben, vor, zunächst die finanziellen Auswirkungen der unterschiedlichen Maßnahmen im Rahmen einer „vertieften Kostenschätzung“ durch die Verwaltung ermitteln zu lassen und somit einen Schritt nach dem anderen zu gehen.


Der Schulausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Schulausschuss ist mit den schulorganisatorischen und schulkonzeptionellen Überlegungen der Schulleitung des Emil-von-Behring-Gymnasiums Spardorf einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, im Wege einer „vertieften Kostenschätzung“ den finanziellen Rahmen der Maßnahme zu ermitteln.

 

Zur Vorbereitung der Entscheidungen des Schulausschusses und des Kreistags sind in diesem Zusammenhang neben den Kosten für „Generalinstandsetzung mit energetischer und brandschutztechnischer Sanierung, Umbau und Erweiterung des Bestandes“ auf der Basis des mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmten Konzepts auch die Kosten eines Neubaus der Schulanlage zu ermitteln.