Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

 

An die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt der Haushaltsplanentwurf des Amtes für Kinder, Jugend und Familie für das Jahr 2016 versandt.

 

Landrat Tritthart fasst die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs nochmals zusammen. Für den Bereich „Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ gibt er seiner Hoffnung Ausdruck, dass die angekündigte Erstattung der Unterbringungskosten tatsächlich und auch künftig erfolge. Allgemein könne man über die steigende Personalentwicklung bei den im Landkreis ansässigen Unternehmen und den damit verbundenen Zuzug von Familien sehr froh sein.

 

Der für 2016 geplante Zuschussbedarf des Jugendhilfeetats übersteige den des Vorjahres um insgesamt 632.000 Euro und somit um 6,32 %.

 

Die Erhöhung für 2016 basiere im Wesentlichen auf Fall - und Ausgabensteigerungen im Bereich der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung mit einer Steigerung von 230.000 Euro, der gemeinsamen Unterbringung von Mutter und Kind mit 168.000 Euro, der Heimerziehung mit 126.000 Euro und der Hilfen für junge Volljährige mit 116.000 Euro.

 

Ferner führten rückläufige Einnahmen aus dem Bildungspaket und zusätzliche Ausgaben zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen sowie tariferhöhungsbedingte Personalkostensteigerungen zu einer weiteren Erhöhung in Höhe von 138.000 Euro.

 

Die Kosten zur Umsetzung des gesetzlichen Inklusionsauftrages beliefen sich im Jahr 2016 voraussichtlich auf 601.000 € und somit auf eine Erhöhung um ca. 30.000 € gegenüber dem Jahr 2015.

 

Der neue Aufgabenbereich „Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ verursache im Jugendhilfeetat des Landkreises Erlangen-Höchstadt für insgesamt 156 kalkulierte Fälle Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 7,9 Millionen €. Vor dem Hintergrund des zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher müsse beobachtet werden, inwiefern die angekündigte hundertprozentige Erstattung der Unterbringungskosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auch in der Praxis vollzogen werden könne.

 

Trotz der schwierigen Finanzierungssituation sollten Präventionsangebote nicht eingeschränkt, sondern bedarfsgemäß erweitert werden wie zum Beispiel das Internationale Workcamp auf dem Jugendzeltplatz Vestenbergsgreuth, die Förderung des Jugendprojektes „Flüchtlinge willkommen“, Elterntraining oder Supervision, Fortbildung und Ehrung von Pflegefamilien.

 

Landrat Tritthart betont, es sei ihm ein wichtiges Anliegen, präventive Angebote auch zukünftig sicherzustellen, um Zielgruppen möglichst frühzeitig zu erreichen. Schließlich sollten Hilfen zur Erziehung möglichst nur in den Fällen in Anspruch genommen werden, in denen sich andere Unterstützungsmöglichkeiten als nicht ausreichend erwiesen hätten.

 

Kreisrätin Müller-Schimmel lobt das enge und ertragreiche Zusammenwirken der Unterausschüsse mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und erklärt, der Haushaltsentwurf sei mit Weitsicht geplant worden.

 

Kreisrat Hänjes stimmt dem Entwurf des Haushaltes zu, spricht sich jedoch für eine Steigerung der freiwilligen Leistungen, wie beispielsweise Zuschüsse zur internationalen Jugendarbeit, aus.


 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans 2016 - Teil aus Einzelplan 4 - wird zugestimmt. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die Annahme wie er Gegenstand der Beratungen war.