Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten.

 

Mit den vorgeschlagenen Änderungen können die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Erlangen-Höchstadt in aktueller Fassung veröffentlicht werden. Dem Jugendamt steht somit ein zeitgemäßes Förderinstrument für den bedarfsorientierten Ausbau der Kinder – und Jugendarbeit zur Verfügung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1. Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Erlangen-Höchstadt werden in den genannten Abschnitten wie folgt ergänzt und treten zum 01.01.2016 in Kraft:

 

Rechtsgrundlagen der Förderung

 

Es werden grundsätzlich nur Organisationen gefördert, die mit dem zuständigen Jugendamt eine Vereinbarung nach § 72a des SGB VIII abgeschlossen haben. Mit dem Kreisjugendring Erlangen-Höchstadt, dem Musikrat, dem Nordbayerischen Musikbund, dem Sängerkreis Erlangen-Forchheim und vergleichbaren Organisationen ist zu vereinbaren, dass auch in diesen Bereichen nur Organisationen gefördert werden, die eine Vereinbarung nach § 72 a abgeschlossen haben.

 

Förderung von Baumaßnahmen für Zwecke der Jugendarbeit

 

Werden bei einer Umbaumaßnahme spezielle Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit getroffen (z.B. Aufzüge, Rampen, Leitsysteme, Induktionsschleifen) können diese Kosten gesondert dargestellt werden. Hierzu ist eine Stellungnahme des Behindertenbeauftragten des Landkreises einzuholen.

Bei Zustimmung des Behindertenbeauftragten werden diese Maßnahmen mit zusätzlich bis zu 50%, aber höchstens 20.000 € gefördert.

 

Umbauten und Renovierungen von Jugendräumen, die ausschließlich der Herstellung bzw. Verbesserung der Barrierefreiheit dienen, werden vom Landkreis mit bis zu 50% der maßgeblichen Investition gefördert, höchstens jedoch mit 20.000 €. Auch hier ist die Zustimmung des Behindertenbeauftragten des Landkreises erforderlich.

 

2. Die  Verwaltung  wird  beauftragt,  die  Richtlinien  zur  Förderung  der  Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Erlangen-Höchstadt  unter Berücksichtigung der bisherigen und aktuellen Änderungsbeschlüsse sowie der bestehenden Richtlinien zur Förderung der Kinderferienbetreuung in einem Gesamtverzeichnis zusammenzufassen und neu zu veröffentlichen.