Sitzung: 12.11.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen können die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Erlangen-Höchstadt in aktueller Fassung veröffentlicht werden. Dem Jugendamt steht somit ein zeitgemäßes Förderinstrument für den bedarfsorientierten Ausbau der Kinder – und Jugendarbeit zur Verfügung.
Der
Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Die Richtlinien
zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Erlangen-Höchstadt
werden in den genannten Abschnitten wie folgt ergänzt und treten zum 01.01.2016
in Kraft:
Rechtsgrundlagen der Förderung
Es werden grundsätzlich nur
Organisationen gefördert, die mit dem zuständigen Jugendamt eine Vereinbarung
nach § 72a des SGB VIII abgeschlossen haben. Mit dem Kreisjugendring
Erlangen-Höchstadt, dem Musikrat, dem Nordbayerischen Musikbund, dem
Sängerkreis Erlangen-Forchheim und vergleichbaren Organisationen ist zu
vereinbaren, dass auch in diesen Bereichen nur Organisationen gefördert werden,
die eine Vereinbarung nach § 72 a abgeschlossen haben.
Förderung von
Baumaßnahmen für Zwecke der Jugendarbeit
Werden bei einer Umbaumaßnahme spezielle Maßnahmen zur Herstellung der
Barrierefreiheit getroffen (z.B. Aufzüge, Rampen, Leitsysteme,
Induktionsschleifen) können diese Kosten gesondert dargestellt werden. Hierzu
ist eine Stellungnahme des Behindertenbeauftragten des Landkreises einzuholen.
Bei Zustimmung des Behindertenbeauftragten werden diese Maßnahmen mit
zusätzlich bis zu 50%, aber höchstens 20.000 € gefördert.
Umbauten und Renovierungen von Jugendräumen, die ausschließlich der
Herstellung bzw. Verbesserung der Barrierefreiheit dienen, werden vom Landkreis
mit bis zu 50% der maßgeblichen Investition gefördert, höchstens jedoch mit
20.000 €. Auch hier ist die Zustimmung des Behindertenbeauftragten des
Landkreises erforderlich.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien
zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis
Erlangen-Höchstadt unter Berücksichtigung der bisherigen und aktuellen
Änderungsbeschlüsse sowie der bestehenden Richtlinien zur Förderung der
Kinderferienbetreuung in einem Gesamtverzeichnis zusammenzufassen und neu zu
veröffentlichen.