Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Landrat Tritthart verweist darauf, dass sich der Unterausschuss Familienbildung, Kindertagesbetreuung und Frühe Hilfen in seiner Sitzung am 08.12.2015 mit den Änderungsvorschlägen befasst und diese einstimmig dem Jugendhilfeausschuss zur Annahme empfohlen habe.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1. Ab 01.01.2016 werden für die mobilen Kindertagespflegepersonen (Ersatzbetreuung für mehr als 20 Kinder) die Aufwendungen für die Kontaktpflege von 700 € auf 800 € monatlich erhöht und zusätzlich eine Organisationspauschale von 20 €/mtl. gewährt. Alle übrigen Kindertagespflegepersonen mit fest vereinbarter gegenseitiger Vertretung sollen für die Kontaktpflege ab 01.01.2016 pauschal 45 € (statt bisher 35 €) pro Pflegestelle erhalten.

 

2. Ab 01.01.2016 erhalten mobile Kindertagespflegepersonen (Ersatzbetreuung für mehr als 20 Kinder) für nachgewiesene und für diese Tätigkeit geeignete Fortbildungsmaßnahmen und Qualifizierungskurse einen Zuschuss bis max. 50 € pro Jahr.