Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.

 

Landrat Tritthart stellt erfreut fest, dass sich das ursprünglich für 01.01.2016 geplante und nun doch bereits rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher bereits positiv bemerkbar mache.

 

Beim Kreisjugendamt tage seit Ende Juli 2015 wöchentlich ein Krisenstab, um die Unterbringung von ungeclearten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und deren Weiterverlegung in Nachsorgeeinrichtungen zu koordinieren.

 

Nachdem die Kapazitäten bei den freien Trägern erschöpft gewesen seien, habe das Jugendamt Ende August kurzfristig eine Übergangseinrichtung für 20 jugendliche Flüchtlinge in eigener Zuständigkeit im Brandenburger Hof in Baiersdorf eingerichtet und betreibe diese seither.

 

Insgesamt 69 stationäre Nachsorgeplätze stünden im Landkreis Erlangen-Höchstadt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge derzeit zur Verfügung. Weitere 58 Nachsorgeplätze seien geplant.


Der Jugendhilfeausschuss nimmt von der Information Kenntnis.