Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsunterlage zur Verfügung gestellt.

 

Um sicherzustellen, dass in der Jugendhilfe keine Personen eingesetzt werden, die einschlägig vorbestraft sind, sollen Vereine und Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit gemäß den Regelungen im Bundeskinderschutzgesetz eine Vereinbarung abschließen, in der sie sich verpflichten, sich von allen im Bereich der Jugendarbeit tätigen Personen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Zum Stand 01.10.2015 haben 70 % der freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis eine solche Vereinbarung unterzeichnet. Die sich beteiligenden Träger können auf einer interaktiven Karte auf der Homepage des Kreisjugendrings eingesehen werden.


Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.