Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

 

Auch hier macht Landrat Tritthart aufmerksam, der zweite Beschlussvorschlag ist dahingehend zu ändern, dass der Zuschuss von der Verwaltung zum 01.07.2016 und nicht wie angegeben 30.12.2015 zur Auszahlung zu bringen ist.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:


Vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel erhält die Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. für die Migrationsberatung des Landkreises im Haushaltsjahr 2015 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 8.880 Euro, jedoch maximal in Höhe der am 30.12.2015 noch vorhandenen Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle 0.4701.7001. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 30.12.2015 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2015 hinaus.

 

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält die Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. für die Migrationsberatung des Landkreises im Haushaltsjahr 2016 einen Zuschuss zu den Kosten in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2016 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2016 hinaus.