Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

 

Die Sitzungsvorlage ist als Anlage beigefügt.

 

Nach der Mitteilung seitens Landrat Tritthart, über den Sachstand wieder zu berichten, fasst der Ausschuss für soziale Angelegenheiten folgenden Beschluss:


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt dem von der Verwaltung beabsichtigten Vorgehen (insbesondere dem Einsatz der beiden hauptamtlichen Kräfte des Landkreises ausschließlich zur Koordination der Asylsozialberatung und der ehrenamtlichen Helfer/innen im Landkreis) zu.

 

Der Landrat des Landkreises Erlangen-Höchstadt wird, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung, ermächtigt, die Bezuschussung von Stellen der Asylsozialberatung und der Migrationsberatung für den Landkreis im Jahr 2016 durchzuführen. Die Sachkostenförderung darf pro Stelle 10.000 Euro nicht überschreiten und hat entsprechend der jeweils gültigen Asylsozialberatungsrichtlinie zu erfolgen. Die Gesamtfördersumme darf 150.000 Euro für alle geförderten Stellen nicht überschreiten.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt dabei ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2016 hinaus.