Sitzung: 29.10.2015 Ausschuss für soziale Angelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Die Sitzungsvorlage ist als Anlage beigefügt.
Nach der Mitteilung seitens Landrat Tritthart, über den Sachstand wieder zu berichten, fasst der Ausschuss für soziale Angelegenheiten folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten
stimmt dem von der Verwaltung beabsichtigten Vorgehen (insbesondere dem Einsatz
der beiden hauptamtlichen Kräfte des Landkreises ausschließlich zur
Koordination der Asylsozialberatung und der ehrenamtlichen Helfer/innen im
Landkreis) zu.
Der Landrat des Landkreises
Erlangen-Höchstadt wird, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung,
ermächtigt, die Bezuschussung von Stellen der Asylsozialberatung und der
Migrationsberatung für den Landkreis im Jahr 2016 durchzuführen. Die
Sachkostenförderung darf pro Stelle 10.000 Euro nicht überschreiten und hat
entsprechend der jeweils gültigen Asylsozialberatungsrichtlinie zu erfolgen.
Die Gesamtfördersumme darf 150.000 Euro für alle geförderten Stellen nicht
überschreiten.
Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt dabei ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2016 hinaus.