Sitzung: 29.10.2015 Ausschuss für soziale Angelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine umfangreiche Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.
In seiner Rede zum Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2016 geht Landrat Tritthart schwerpunktmäßig auf die Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben um rund 12.000.000 Euro beziehungsweise 13.000.000 Euro näher ein. Grund hierfür seien vor allem die weiter steigenden Zuweisungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch die Regierung von Mittelfranken und die damit verbundene Anmietung dezentraler Unterkünfte. Dies stelle eine enorme Herausforderung dar. Genauso wichtig sei aber auch die Integration in unsere Gesellschaft. Er bedanke sich ausdrücklich bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, den Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich im Bereich der Flüchtlingshilfe, aber auch im Allgemeinen, engagieren.
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst schließlich folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für
soziale Angelegenheiten stimmt dem Haushaltsentwurf 2016 für den Bereich
Soziales (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) zu und empfiehlt dem Kreistag des
Landkreises Erlangen-Höchstadt die Annahme.
Den Kreisverbänden
Erlangen-Höchstadt des Diakonischen Werks, des Caritasverbands, des VdK, der
Arbeiterwohlfahrt und des Bayerischen Roten Kreuzes sowie dem Landesverband
Bayern des Paritätischen Wohlfahrtsverbands wird im Haushaltsjahr 2016 ein
Zuschuss in Höhe von je 1.500 Euro für ihre Aufgaben im Rahmen der Altenhilfe
bewilligt; des Weiteren den Kreisverbänden des Diakonischen Werks, des
Caritasverbands, des Bayerischen Roten Kreuzes und dem Regionalverband der
Arbeiterwohlfahrt ein Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro für die Förderung der
Verbandstätigkeit sowie dem Landesverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbands
und dem Arbeiter Samariter Bund - Regionalverband Erlangen-Höchstadt ein
Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Die Träger der Dorfhelferinnenstationen erhalten
insgesamt einen Zuschuss in Höhe von 2.180 Euro.
Sofern die
beantragten Erhöhungen im Bereich der freiwilligen Leistungen bewilligt werden,
ist der Haushaltsansatz noch anzupassen.
Die Verwaltung
wird beauftragt, diese Zuschüsse zum 01.07.2016 (frühestens jedoch nach Bestandskraft
des Haushalts) auszuzahlen.