Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7, Anwesend: 15

 

In der Sitzungsvorlage wird informiert, dass der Verein Notruf und Beratung für vergewaltigte Mädchen und Frauen e.V. abermals einen Zuschuss in Höhe von 30.500 Euro beantragt hat. Als Grund wurde die schrittweise Anhebung der Arbeitszeit der Fachkräfte angegeben, notwendig geworden durch die Zunahme der Online-Beratung und psychosozialen Prozessbegleitung. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu entsprechen, da bereits für 2015 eine Erhöhung um 4.500 Euro auf 25.000 Euro bewilligt wurde, zumal sich die Anzahl der zeitaufwendigen persönlichen Beratungen seit 2009 nur marginal verändert hat.

 

Darüber beziehungsweise über die Notwendigkeit des Mehrbedarfs wird kontrovers diskutiert. Landrat Tritthart schlägt letztlich vor, über den Antrag des Vereins und eine Zuschusshöhe von bis zu 30.500 Euro abzustimmen und für das nächste Jahr einen entsprechenden Tätigkeitsbericht in einer Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten vorzumerken.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:


Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält der Notruf für vergewaltigte Mädchen und Frauen e.V. einen freiwilligen Zuschuss im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von bis zu 30.500 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2016 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2016 hinaus.