Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

An die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten wurde zu diesem Tagesordnungspunkt zur versandten Sitzungsvorlage eine Tischvorlage ausgeteilt, welche als Anlage beigefügt ist und von Landrat Tritthart zusammenfassend vorgetragen wird.

 

Dabei geht er insbesondere auf die aktuellen Zahlen und die Unterbringungssituation im Landkreis näher ein. Derzeit seien rund 1.200 Asylbewerberinnen und Asylbewerber zugewiesen, davon 53 sogenannte Fehlbeleger. Pro Woche müsse mit 40 bis 50 weiteren Personen gerechnet werden. Insgesamt verfüge man inklusive der mittlerweile vorübergehenden dezentralen Unterkunft in der Tennishalle in Hemhofen und der seit kurzem im ehemaligen Praktikermarkt in Herzogenaurach eingerichteten Notunterkunft über rund 1.600 Aufnahmeplätzen. Wenngleich eine gewisse Platzkapazität noch vorhanden sei, sei die Bewältigung auch hinsichtlich der Betreuung im gegenwärtigen Umfang nicht weiter machbar. Seitens der bayerischen Landkreise gebe es daher wiederholt massive Forderungen in Richtung Landes- und Bundesregierung. Zwischenzeitlich sei man aufgrund der weiterhin hohen Zugangszahlen von der Regierung von Mittelfranken angehalten worden, in möglichst großen Dimensionen zu planen und nach Immobilien zu suchen.

 

Verwaltungsamtsrat Deller und Beschäftigte Krahmer informieren dazu auch über die Entwicklungen bezüglich der berufschulpflichtigen und der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt seien drei Schulklassen im Berufsintegrationsjahr eingerichtet, zwei davon in Höchstadt a. d. Aisch. Anfang des nächsten Jahres werde derzeit mit zwei, zum Schuljahr 2016/2017 mit sechs Klassen gerechnet. Insgesamt betreuen externe Träger und das Amt für Kinder, Jugend und Familie derzeit rund 90, bis Jahresende voraussichtlich 100 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

 

Landrat Tritthart macht deutlich, dass auch die Zuweisungszahlen der dezentral unterzubringenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber weiter ansteigen werden. Bis Ende 2015 werde von 600 zusätzlichen Personen, 2016 von insgesamt rund 3.000 Personen ausgegangen. Die Notbelegung von Turnhallen sei dann wohl unumgänglich. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt gestalte sich eine vernünftige Unterbringung sehr schwierig. Der Landkreis sei nach wie vor dringend auf Wohnraum angewiesen. Er bitte daher, sämtliche in Betracht kommende Objekte zu melden. Weiterhin wichtig seien auch die frühzeitige Einbindung der Bevölkerung und die Motivation der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger, der Bürgermeister sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter externer Träger und der Kommunen. Allen Beteiligten spreche er seinen ausdrücklichen Dank aus. Abschließend informiert Landrat Tritthart über die Änderungen im baurechtlichen Bereich und die entsprechende Umsetzung.

 

Es schließt sich eine ausführliche Aussprache an.

 

Studiendirektorin Gumbrecht erläutert dabei nochmals die Berufschulsituation für junge Flüchtlinge.

 

Landrat Tritthart erklärt auf Nachfragen, dass versucht wird, die Verweildauer in der dezentralen Unterkunft in Hemhofen und der Notunterkunft in Herzogenaurach so kurz wie möglich zu halten. Hinsichtlich des Vorschlags der SPD-Kreistagsfraktion vom 02.10.2015 auf Veranstaltung einer Fachtagung „Sozialer und geförderter Wohnungsbau“ sehe er eine Behandlung in der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung im Dezember vor.

 

Im weiteren Verlauf berichtet Kreisrat Eitel über seine Tätigkeit in der Flüchtlingsbetreuung Herzogenaurach und von praktischen Fällen. Die Schaffung von zusätzlichen Stellen in der Asylsozialberatung und der Ehrenamtskoordination müsse dringendst angegangen werden. Eine Absichtserklärung reiche hier nicht weiter aus. Auch müsse überlegt werden, den Ehrenamtlichen eine Entschädigung, beispielsweise in Form von Fahrtgeld, zukommen zu lassen.

 

Landrat Tritthart entgegnet, dass der Einsatz von Asylsozialberatern von der Anzahl der im Landkreis untergebrachten Personen abhängig ist. Eine Aufstockung sei derzeit rechtlich nicht möglich. Desweitere geht er auf die bei der Unterbringung von mehreren Personen in einem Haus oder einer Wohnung entstehende Problematik der einzuhaltenden brandschutzrechtlichen Vorschriften näher ein.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten nimmt die Informationen der Verwaltung schließlich zur Kenntnis.