Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Anwesend: 53

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit Erläuterung der Planung, der Maßnahmen und der Kostenberechnung zur Erweiterung des Lehrerzimmers und der Verwaltung an der Staatlichen Realschule Herzogenaurach vor. Die Planung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Realschule Herzogenaurach erarbeitet.

 

Für die notwendigen Baumaßnahmen wurden Kosten in Höhe von 822.000 € brutto ermittelt. Hiervon entfallen 778.000 € auf die Aufstockung und 44.000 € auf Umbaumaßnahmen im Bestand. Zur Finanzierung der Maßnahme wird, vorbehaltlich der konkreten Festsetzung durch die Regierung von Mittelfranken, mit staatlichen Zuweisungen nach Art. 10 FAG in Höhe von ca. 218.000 € kalkuliert. Der Eigenmittelanteil der Landkreises würde somit ca. 604.000 € betragen.

 

Im weiteren Verfahren wird für die Maßnahme der Antrag auf schulrechtliche Genehmigung nach Art. 4 Abs. 2 BayEUG und auf Förderung nach Art. 10 FAG termingerecht bis zum 15.10.2015, mit dem Ziel eines zeitnahen Baubeginns 2016,  bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, mit dem Förderantrag bereits die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.

 

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Der Landkreis führt die Baumaßnahme „Erweiterung des Lehrerzimmers und der Verwaltung“ an der Realschule Herzogenaurach entsprechend den Plänen des Architekturbüros durch.

 

2.   Die Gesamtkosten belaufen sich derzeit auf 822.000,00 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

3.   Die Realisierung erfolgt in dem Umfang, wie die Maßnahme schulaufsichtlich genehmigt und staatlich gefördert wird.

 

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten und die Anträge auf schulaufsichtliche Genehmigung nach Art. 4 Abs. 2 BayEUG und auf Förderung nach Art. 10 FAG bei der Regierung von Mittelfranken termingerecht zum 15.10.2015 einzureichen. Die für die Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel sind entsprechend den Planungen in den folgenden Jahren in den Haushaltsplan aufzunehmen.

 

5.   Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt bei der Regierung von Mittelfranken die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.