Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Den Mitgliedern des Kreisausschusses stehen zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie der Entwurf einer Rechtsverordnung des Landkreises Erlangen-Höchstadt zur Übertragung der Aufgabenverantwortung hinsichtlich Planung, Organisation und Sicherstellung einer StUB innerhalb des Stadtgebietes Herzogenaurach auf die Stadt Herzogenaurach zur Verfügung. Der Entwurf der Rechtsverordnung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erläutert den Sachverhalt nochmals mündlich. Demnach hat die Stadt Herzogenaurach mit Schreiben vom 21.05.2015 die Übertragung der Aufgabe Stadt-Umland-Bahn (sog. „L-Variante“) innerhalb des Stadtgebietes Herzogenaurach auf die Stadt Herzogenaurach durch den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung nach Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG beantragt. Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.06.2015 mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für eine Übertragung nach Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG vorliegen. Die Stadt Herzogenaurach hat demnach einen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Aufgabenübertragung durch den Landkreis.

 

 

 

 


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen.

 

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt erlässt beiliegende Rechtsverordnung zur Übertragung der Aufgabe „Stadt-Umland-Bahn“ innerhalb des Stadtgebietes Herzogenaurach auf die Stadt Herzogenaurach.