Sitzung: 08.05.2015 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Den Mitgliedern des Kreisausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor. Eine Aufstellung der Lohn -, Fahrzeug - und Gerätekosten ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:
Mit der Fortschreibung der Lohn-, Fahrzeug- und Gerätekosten des Landkreisbauhofes Heßdorf besteht Einverständnis.
Als Lohnkosten werden ab 01.06.2015 für einen Arbeiter 42,80 € verrechnet.
Für Verkehrsschilder, Leitpfosten, etc. werden zum Kaufpreis zusätzlich + 10 % für Lagerhaltung verrechnet.
Für die Abgabe von Auftausalz an Gemeinden wird zum Kaufpreis zusätzlich 6,30 €/t für Lagerhaltung und Ladegerät verrechnet.
Für die direkte Weiterverrechnung von Fremdleistungen bis 5.000 € werden 5% Verwaltungskosten aufgeschlagen, mind. jedoch 50 €.
Die beiliegende Aufstellung der Gerätekosten ist Bestandteil des Beschlusses.