Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor. Eine Aufstellung der Lohn -, Fahrzeug - und Gerätekosten ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Mit der Fortschreibung der Lohn-, Fahrzeug- und Gerätekosten des Landkreisbauhofes Heßdorf besteht Einverständnis.

 

Als Lohnkosten werden ab 01.06.2015 für einen Arbeiter 42,80 € verrechnet.

Für Verkehrsschilder, Leitpfosten, etc. werden zum Kaufpreis zusätzlich + 10 % für Lagerhaltung verrechnet.

Für die Abgabe von Auftausalz an Gemeinden wird zum Kaufpreis zusätzlich 6,30 €/t für Lagerhaltung und Ladegerät verrechnet.

Für die direkte Weiterverrechnung von Fremdleistungen bis 5.000 € werden 5% Verwaltungskosten aufgeschlagen, mind. jedoch 50 €.

           

Die beiliegende Aufstellung der Gerätekosten ist Bestandteil des Beschlusses.