Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14

Den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung. Diese ist der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart erklärt eingangs, um sich vor Ort ein Bild über die örtlichen Gegebenheiten und die Situierung des Grundstücks der seit rund 36 Jahren stillgelegten Altdeponie machen zu können, habe er einen Ortstermin vor der Beratung des Tagesordnungspunktes für sinnvoll erachtet. Die Thematik um die Altdeponie Lonnerstadt sei in den vergangenen Jahren bereits mehrfach im Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft behandelt worden. Seit dem Jahr 2008 werden auf Veranlassung der Regierung von Mittelfranken Erkundungs-maßnahmen durchgeführt, für die der Landkreis bisher rund 144.000 € investiert hat. Zur Vorlage bei der Regierung von Mittelfranken beauftragte der Landkreis die Firma R & H Umwelt mit der Erstellung eines Gutachtens und der weitergehenden Detailuntersuchung der Altdeponie Lonnerstadt.

 

Mit Schreiben vom 18.11.2014 liegt jetzt eine Anhörung der Regierung von Mittelfranken vor, zu der sich der Landkreis bis 01.05.2015 äußern könne. Von Seiten der Regierung von Mittelfranken wird der Landkreis aufgefordert, auf der Grundlage des vorliegenden Gutachtens der Firma R & H Umwelt vom 10.06.2014, verschiedene Sanierungsvarianten zu untersuchen und dabei insbesondere auf die Abdichtung der Altdeponie, die Erfassung und Ableitung des unterirdisch eindringenden Hangwassers, die Sickerwassererfassung und ordnungsgemäße Entsorgung sowie die Fortführung des Grundwassermonitorings, wiederkehrende FID-Begehungen und die Fassung und Ableitung des Deponiegases durch den Einbau passiver Gasfenster zu achten.

 

Landrat Tritthart macht deutlich, dass notwendige Maßnahmen zum weiteren Umgang mit der Altdeponie Lonnerstadt sehr ernst genommen werden. Das vorliegende Gutachten habe jedoch hinsichtlich der festgestellten Gegebenheiten, wie etwa dem eingestauten Sickerwasser und dem unterirdisch eindringenden Hangwasser keine klaren Handlungsempfehlungen gegeben. Regierungsamtsrat Leuchs erläutert weiter die auch in der Sitzungsvorlage geschilderten rechtlichen Meinungsverschiedenheiten mit der Regierung von Mittelfranken hinsichtlich der  für die Altdeponie anwendbaren Beurteilungsgrundlage. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Altdeponie Lonnerstadt nicht nach Abfallrecht sondern rechtlich allein nach Bodenschutzrecht zu beurteilen ist. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Gefahrenabwehr getrennt nach drei Gefährdungspfaden, nämlich Boden-Nutzpflanze, Boden-Mensch und Boden-Grundwasser. Die beiden erstgenannten Gefährdungspfade seien unproblematisch. Allein beim Gefährdungspfad Boden – Grundwasser ist festzustellen, dass deponiespezifische Schadstoffe in geringem Maße in den Schichtwasser führenden Schichten aufzufinden sind. Ein ergiebiger Grundwasserleiter steht erst in einer Tiefe von ca. 20 Metern unter der Deponiesohle an. Wenn jedoch erhöhte Schadstoffkonzentrationen im Sickerwasser oder andere Schadstoffaufträge auf Dauer nur geringe Schadstofffrachten und nur lokal begrenzt erhöhte Schadstoffkonzentrationen in Gewässern erwarten lassen, ist dies bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen entsprechend § 4 Abs. 7 Satz 2 Bundesbodenschutzverordnung zu berücksichtigen. Aus Sicht der Verwaltung ist dies bisher von der Regierung von Mittelfranken bei der Aufforderung für die weitergehende Untersuchung von Sanierungsvarianten nicht erfolgt. So werden teilweise nicht logisch nachvollziehbare und nicht den Gegebenheiten entsprechende Punkte aufgeführt, die nur mit sehr hohem Aufwand umgesetzt und erfüllt werden könnten. Beispielhalt kann hierfür die „Vervollständigung“ der Deponieabdichtung aufgeführt werden. Eine Oberflächenabdichtung besteht jedoch derzeit in Gänze nicht. Lediglich von einer Vervollständigung auszugehen entspricht nicht den örtlichen Gegebenheiten.

Die Verwaltung vertritt daher die Auffassung, dass der weitere Handlungsbedarf mit der Regierung von Mittelfranken ausdiskutiert und geklärt werden müsse. Falls hier keine Einigung erzielt werden kann, bleibe die Möglichkeit einen überprüfbaren, rechtsmittelfähigen Bescheid der Regierung von Mittelfranken abzuwarten.

 

Im Rahmen der weiteren Beratung des Tagesordnungspunktes stellt Kreisrätin Dr. Kolbet den Antrag, den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Empfehlungen der Regierung von Mittelfranken (Nrn. 1 bis 6) nachzukommen. Kreisrätin Dr. Kolbet spricht sich nachdrücklich dafür aus, die einzelnen Punkte beherzt anzupacken. Ein weiteres Zuwarten könne sie nicht nachvollziehen. Regierungsamtsrat Leuchs erwidert daraufhin, dass keineswegs sorglos mit der Thematik umgegangen werde. Soweit Schadstoffe vorhanden sind, seien die festgestellten Werte in ihrer Konzentration sehr gering.

 

Im weiteren Fortgang der Beratung wird der Beschlussvorschlag in mehreren Wortmeldungen überwiegend befürwortet. Dabei wird stets deutlich gemacht, dass keineswegs sorglos mit der Gesamtproblematik umgegangen werde sondern diese zügig weiter bearbeitet werden müsse. Trotzdem werde eine Abwägung der zu treffenden Maßnahmen und Möglichkeiten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für geboten erachtet. Auf Nachfrage erklärt Regierungsamtsrat Leuchs, im Verfahren zur Ausweitung der Schutzzone des Wasserschutzgebietes der Stadt Höchstadt a. d. Aisch sind von den zuständigen Fachbehörden bezüglich der Altdeponie Lonnerstadt keine Bedenken geäußert worden. Die Altdeponie Lonnerstadt wäre bei einer Ausweitung der Schutzzone noch einen 1 km entfernt.

 

 

Landrat Tritthart nimmt nochmals Bezug auf das Gutachten und schlägt vor, im Rahmen der vorliegenden Anhörung die Regierung von Mittelfranken auf Widersprüchlichkeiten hinzuweisen und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit geltend zu machen.

 

Anschließend lässt Landrat Tritthart über den Antrag von Kreisrätin Dr. Kolbet abstimmen, den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Empfehlungen der Regierung von Mittelfranken (Nrn. 1 bis 6) nachzukommen.

 

Der Antrag wird mehrheitlich mit 2:12 Stimmen abgelehnt.

 

Der Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Anhörung durch die Regierung von Mittelfranken auf Widersprüchlichkeiten hinzuweisen und Bedenken hinsichtlich der Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geltend zu machen und – je nach weiterem Fortgang der Angelegenheit – die Regierung von Mittelfranken um einen förmlichen Bescheid zu bitten.