Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zugegangen.

 

Die Präventionsangebote und Frühen Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien werden von Beschäftigter Krahmer und Beschäftigtem Hladik in einer Präsentation, welche als Anlage beigefügt ist, umfassend dargestellt. Dabei gehen sie insbesondere auf die entsprechende Ausgabe- und Einnahmesituation näher ein. Zwischenzeitlich habe sich der gesetzliche Auftrag deutlich erweitert und die Frühen Hilfen seien im Bundeskinderschutzgesetz als Auftrag an alle Jugendämter geregelt.

 

Nach kurzer Diskussion nimmt der Jugendhilfeausschuss die Informationen zur Kenntnis.