Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.

 

Kreisrat Eitel spricht sich dafür aus, auch den Antrag des Diakonischen Werkes Erlangen e.V. „Die Tafel“ zu unterstützen und finanzielle Mittel für das Inventar und für die Instandhaltung des Fuhrparks sowie für die Betriebskosten zur Verfügung zu stellen.

 

Abteilungsleiterin Müller erklärt, nach der Vereinssatzung müssen die Finanzmittel direkt dem betroffenen Personenkreis zukommen. Dies war das maßgebliche Abgrenzungskriterium, das durch den Antrag nicht erfüllt ist und auch bei Prüfung der übrigen Anträge herangezogen wurde. Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel würden nicht für alle vorliegenden Anträge ausreichen.

 

Landrat Tritthart erklärt, soweit keine weiteren Einwände gegen die vorliegenden Beschlussvorschläge mehr bestehen, schlage er vor, über diese insgesamt abzustimmen. Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten sind damit einverstanden.

 


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Antrag des ASB RV Erlangen-Höchstadt e.V.  auf eine Mittelgewährung zur technischen Instandhaltung von Fahrzeugen und zur Schulung von Mitarbeitern wird abgelehnt.

 

  1. Der Antrag des ASB RV Erlangen-Höchstadt e.V. auf eine Mittelgewährung zur finanziellen Unterstützung des Sommer- und Weihnachtsfestes für pflegende Angehörige wird abgelehnt.

 

  1. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält des ASB RV Erlangen-Höchstadt e.V. im Haushaltsjahr 2015 einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro, zur Unterstützung von finanziell schwachen Familien. Die 2.500 Euro sind von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2015 zur Auszahlung zu bringen

 

Die Gewährung der 2.500 Euro erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2015 hinaus.

 

  1. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält der Deutsche Orden, Geschäftsbereich Suchthilfe, im Haushaltsjahr 2015 einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro, zur Unterstützung von sozial benachteiligten Menschen. Die 2.500 Euro sind von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2015 zur Auszahlung zu bringen

 

Die Gewährung der 2.500 Euro erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2015 hinaus.

 

  1. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält der Caritasverband Erlangen e.V.  im Haushaltsjahr 2015 einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro zur Einzelfallunterstützung von sozial schwachen Menschen. Die 2.500 Euro sind von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2015 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung der 2.500 Euro erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2015 hinaus.

 

  1. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhalten die Barmherzigen Brüder Gremsdorf im Haushaltsjahr 2015 einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro, zur Unterstützung von sozial benachteiligten Menschen. Die 2.500 Euro sind von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2015 zur Auszahlung zu bringen

 

Die Gewährung der 2.500 Euro erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2015 hinaus.

 

  1. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält die Arbeitslosenberatung Herzogenaurach im Haushaltsjahr 2015 einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro. Die 2.500 Euro sind von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2015 zur Auszahlung zu bringen

 

Die Gewährung der 2.500 Euro erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2015 hinaus.

 

  1. Der Antrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Bayern e.V.,  auf einen Beitrag zur Deckung der Kosten für eine Inklusionskampagne wird abgelehnt.

 

  1. Der Antrag des Diakonischen Werkes Erlangen e.V., „Die Tafel“, auf einen Beitrag zur Deckung der Betriebskosten und zur Instandhaltung der Betriebsanlagen wird abgelehnt.

 

  1. Der Antrag der Diakonie Erlangen, Diakonie Aktiv gGmbH, auf einen Beitrag zur Deckung Fortbildungskosten für die Mitarbeiterinnen wird abgelehnt.

 

  1. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält die Diakonie Erlangen, Diakonie Aktiv gGmbH, im Haushaltsjahr einen Betrag in Höhe von 2015 1.000 Euro, zur Einzelfallunterstützung sozial schwacher Familien. Die 1.000 Euro sind von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2015 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung der 1.000 Euro erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2015 hinaus.

 

  1. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält die WAB Kosbach gGmbH im Haushaltsjahr 2015 einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro zur Deckung der nicht förderfähigen und nicht gedeckten Kosten. Die 2.500 Euro sind von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2015 zur Auszahlung zu bringen

 

Die Gewährung der 2.500 Euro erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2015 hinaus.

 

  1. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält der Notrufes Erlangen e.V im Haushaltsjahr 2015 einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro zur Einzelfallunterstützung. Die 2.500 Euro sind von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2015 zur Auszahlung zu bringen

 

Die Gewährung der 2.500 Euro erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2015 hinaus.

 

  1. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält der Lebensfreude ERHalten e.V. im Haushaltsjahr 2015 einen Betrag in Höhe von 600 Euro, um die Musiktherapie für sozial schwache Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen. Die 600 Euro sind von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2015 zur Auszahlung zu bringen

 

Die Gewährung der 600 Euro erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2015 hinaus.