Beschluss: Mehrfachbeschluss

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsunterlage zur Verfügung.

 

Landrat Tritthart fasst die aktuelle Unterbringungssituation im Landkreis Erlangen-Höchstadt zusammen. Demnach sind im Landkreis aktuell 270 Asylbewerber/-innen dezentral durch das Landratsamt untergebracht. Zudem gebe es insgesamt 60 sog. „Fehlbeleger“, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, die aber mangels räumlicher Alternativen noch in den Unterkünften leben. In der staatl. Gemeinschaftsunterkunft in Höchstadt a. d. Aisch haben zudem 97 Asylbewerber/-innen und 6 „Fehlbeleger“ Aufnahme gefunden. Die Notunterkunft zur Erstaufnahme von Asylbewerber/-innen am Staatl. Beruflichen Schulzentrum in Herzogenaurach war zuletzt mit 97 Personen belegt, wurde jedoch zwischenzeitlich wie ursprünglich geplant zum 15.03.2015 aufgelöst. Entsprechend den aktuellen Mitteilungen der Regierung von Mittelfranken und den Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sei eine Entspannung der Lage aktuell nicht zu erwarten. Dem Landkreis werden derzeit vorwiegend alleinstehende männliche Personen aus den Balkanländern, überwiegend aus dem Kosovo, zugewiesen. Dagegen ist die Anzahl an Zuweisungen mit syrischem Hintergrund stark zurückgegangen. Für die Aufnahme von langfristig dem Landkreis zugewiesenen Asylbewerber/-innen, entsprechend der geltenden Aufnahmequote, sei der Landkreis dringend auf weitere Unterbringungsangebote und –möglichkeiten angewiesen. Die Aufnahmequote werde mit den bestehenden Unterbringungskapazitäten noch deutlich unterschritten. Landrat Tritthart erläutert im Weiteren, der Caritasverband für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt e.V. werde zum 01.03.2015 die soziale Beratung der Asylbewerber/-innen im Gebiet des Marktes Eckental übernehmen. Für den Bereich Herzogenaurach werde dies voraussichtlich zum 01.05.2015 durch den Arbeiter-Samariter-Bund geschehen. Weiterhin sei zwischenzeitlich die Einrichtung von 10 Berufsschullernklassen mit Deutsch als Fremdsprache in Mittelfranken durch die Regierung von Mittelfranken vorgesehen.

 

Im Anschluss an den Bericht des Landrats werden die von Kreisrat Eitel mit Schreiben vom 08.03.2015 gestellten Anträge behandelt. Das Antragsschreiben vom 08.03.2015 sowie die hierzu verteilten Tischvorlagen liegen der Niederschrift als Anlage bei.

 

Landrat Tritthart teilt mit, die Teilnahme von Frau Katholing von der Agentur für Arbeit an der heutigen Sitzung sei kurzfristig nicht möglich gewesen. Es müsse jedoch Ziel aller sein, die Bemühungen zu bündeln, um die betroffenen Menschen in Arbeit zu bringen. Für eine entsprechende Information werde die Vertreterin der Agentur für Arbeit bei nächster Gelegenheit eingeladen.

 

Zum Antrag auf Besetzung der Stelle für die Asylsozialberatung Herzogenaurach verweist Landrat Tritthart auf den Beschluss des Ausschusses für soziale Angelegenheiten vom 21.10.2014, wonach keine weiteren Stellen im Haushalt des Landkreises in der Asylsozialberatung geschaffen werden, sondern diese Aufgaben durch freie Träger durchgeführt werden sollen. Diese erhalten im Gegensatz zum Landkreis Personalkostenzuschüsse zwischen 70 und 85 %. Die Asylsozialberatung im Raum Herzogenaurach werde wie bereits berichtet voraussichtlich durch den Arbeiter-Samariter-Bund übernommen.

 

Kreisrat Eitel macht deutlich, dass es ihm vor allem um die rechtzeitige Besetzung der Stelle der Asylsozialberatung gehe und nicht um die Trägerschaft. Der Bedarf für eine Beratungsstelle sei seit langem bekannt. Abteilungsleiterin Müller teilt mit, es sei eine Belegung der Wohncontainer ab Anfang/Mitte Juni vorgesehen. Auch mit der Stadt Herzogenaurach bestehe Einigkeit darüber, dass die Asylsozialberatung von Anfang an und rechtzeitig gewährleistet sein soll, also schon zum Zeitpunkt der Belegung der Unterkunft. In der kommenden Woche gebe es ein Koordinationsgespräch mit der Stadt Herzogenaurach und dem Arbeiter-Samariter-Bund hierzu. Pfarrer Lechner-Schmidt ergänzt, auch von Seiten des Dekanats gebe es mit der Schaffung einer halben Stelle für die Asylsozialberatung Unterstützung. Auf Nachfrage von Kreisrat Eitel zur Befristung der Stellen des Landkreises für die Asylsozialberatung teilt Abteilungsleiterin Müller mit, hierzu müsse vor weiteren Entscheidungen im zuständigen Kreisausschuss sowohl der Bedarf als auch die Zuschusslage auf Landesebene abgewartet werden.

 

Landrat Tritthart erklärt abschließend, Ziel aller sei es, die rechtzeitige Besetzung der notwendigen Stellen zu gewährleisten. Trotzdem dürfe nicht außer Betracht gelassen werden, dass es sich um eindeutig staatliche Aufgaben handelt. Hierfür erhalten die Wohlfahrtsverbände bis zu 80 % staatliche Zuschüsse, während der Landkreis die vollen Personalkosten übernehmen müsse. Dies könne im Hinblick auf die Personalkosten des Landkreises nicht ignoriert werden.

 

Kreisrat Eitel bemerkt, dass ihn die Aussagen nicht gänzlich zufrieden stellen. Er sich aber auch nicht gegen die Beschlussfassung wende.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst daraufhin folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden die Asylsozialberatung in Herzogenaurach zum nächstmöglichen Zeitpunkt sicherzustellen.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                    Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13

 

Zum Antrag auf Schaffung einer Stelle für die Migrationsberatung fasst Landrat Tritthart die Tischvorlage zusammen. Bei der Migrationsberatung handelt es sich um keine Aufgabe des Landkreises. Zuständig ist vielmehr das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieses arbeitet dazu mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege zusammen. Insgesamt besteht bereits ein dichtes Netz an Beratungsstellen. Im näheren Umkreis sind diese in Erlangen, Fürth, Nürnberg, Bamberg und Forchheim angesiedelt. Grundsätzlich sei der weitere Ausbau des Beratungsangebotes sinnvoll und zielführend und eine Beratungsstelle im Landkreis wünschenswert. Landrat Tritthart geht auch darauf ein, dass hinsichtlich Wohnraumbeschaffung auch andere Personenkreise Unterstützung benötigen.

 

Kreisrat Eitel macht nochmals sein Anliegen deutlich und erklärt, es sei aus seiner Sicht notwendig, vermehrt sozialen Wohnraum für alle Bevölkerungskreise zu schaffen. Gleichwohl dürfe nicht verkannt werden, dass Migranten oftmals aufgrund kultureller und sprachlicher Defizite einen höheren Unterstützungsbedarf haben. Die Gewährleistung der notwendigen Migrationsberatung müsse als Gemeinschaftsaufgabe aufgefasst und geleistet werden. Hiermit bestehe auch die Chance die Fehlbelegungen in den Unterkünften für Asylbewerber/-innen zu reduzieren.

 

Landrat Tritthart führt dazu aus, dass sich die Rahmenbedingungen für die Schaffung von sozialem Wohnraum ändern müssen. Dies sei auch über den Bayer. Landkreistag an die Staatsregierung weitergegeben worden. Die Notwendigkeit hier zu handeln sei deutlich erkannt und bekannt. Problematisch sei die Frage der Finanzierung. Zudem gebe es aufgrund des demographischen Wandels auch deutliche Unterschiede in welcher Form die einzelnen Landkreise betroffen sind. Dass die Gemeinden vermehrt sozialen Wohnraum benötigen und die Fördermöglichkeiten hierfür deutlich aufgestockt werden müssten, sei eine Forderung der Landräte über den Bayer. Landkreistag an die Staatsregierung. Wichtig sei auch, dass gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften Wohnungen an anerkannte Asylbewerber/-innen vermieten dürfen.

 

Landrat Tritthart lässt abschließend über den Beschlussvorschlag mit der von Kreisrat Eitel gewünschten Ergänzung, der Ausschuss für soziale Angelegenheiten ist über die Ergebnisse zu informieren, abstimmen.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Der Landkreis setzt sich beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dafür ein, dass im Landkreis eine eigene Stelle für Migrationsberatung geschaffen wird.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten wird über die Ergebnisse informiert.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                   Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 13

 

Zur Berufsschulsituation für junge Flüchtlinge berichtet Landrat Tritthart darüber, dass für die berufsschulpflichtigen Asylbewerber/-innen von der Schulaufsicht der Regierung von Mittelfranken am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt 2 Halbjahresklassen der Vorklasse des Berufsintegrationsjahres (BIJ/V-H) gebildet werden. Dies vorrangig für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Nach Auskunft von Verwaltungsamtsrat Deller können in Ausnahmefällen auch Erwachsene aufgenommen werden. In Herzogenaurach beginnt der Unterrichtsbetrieb voraussichtlich am 20.03.2015 in Höchstadt a.d. Aisch am 24.03.2015. Für beide Unterrichtsorte gebe es derzeit 15 Anmeldungen; die Anmeldezahlen seien jedoch ständigen Änderungen unterworfen.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag von Kreisrat Eitel hat sich erledigt.

 

Abschließend werden die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten entsprechend dem Antrag von Kreisrat Eitel vom 08.03.2015 über die Wohnraumsituation, insbesondere die Mietobergrenzen informiert. Die Tischvorlage hierzu wird vom Vertreter des Jobcenters Verwaltungsrat Ratzke zusammenfassend nochmals erläutert. Demnach können im Einzelfall bei benachteiligten Personen z. B. Asylbewerber/-innen auch um bis zu 10 % höhere Mietobergrenzen berücksichtigt werden. Verwaltungsrat Ratzke ergänzt, die Mietobergrenze an sich stelle selten die eigentliche Hürde für die Betroffenen dar. Es gehe vielmehr in erster Linie darum, dass grundsätzlich Vermieter bereit sind, Wohnungen an den betroffenen Personenkreis zu vermieten.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten nehmen den Bericht zur Kenntnis.