Landrat Tritthart erläutert eingangs, zu diesem Tagesordnungspunkt wurde keine Sitzungsvorlage versandt, da es nahezu täglich neue Sachstandsberichte gebe und er tagesaktuell berichten wolle. Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am 09.02.2015 beschlossen hat, die Notunterkunft am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum in Herzogenaurach nicht über den 15.03.2015 hinaus weiter zu betreiben, habe ihn der Regierungspräsident der Regierung von Mittelfranken am übernächsten Tag telefonisch darüber informiert, dass der Winternotfallplan in Kraft treten werde und deshalb für die Erstaufnahme von Asylbewerber/-innen weiter Unterkünfte vorzuhalten sind. Diese erneute Notfallsituation sei durch den starken Zuzug von Asylsuchenden aus dem Kosovo verursacht. Landrat Tritthart erläutert weiter, dass auf dieser Basis das weitere Vorgehen im Landkreis mit den Verantwortlichen der Asylunterbringung ausgiebig erörtert wurde. Dabei sei man zu dem Ergebnis gelangt, es sei für Außenstehende nicht erklärbar, die bisher gut laufende, bereits bestehende Einrichtung am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum zu schließen, um anderenorts die gesamte notwendige Infrastruktur kurzfristig neu aufzubauen. Darüber hinaus fand auf Vermittlung von Kreisrat Nussel letzten Montag ein Spitzengespräch mit dem zuständigen Bereichsleiter der Regierung von Mittelfranken Leuner und weiteren Mitarbeitern statt. In diesem Rahmen wurde den Vertretern der Regierung von Mittelfranken der mit Beschluss vom 09.02.2015 erklärte Wille des Kreistages, die Notaufnahmeeinrichtung in Herzogenaurach zu schließen, mitgeteilt. Aufgrund der zwischenzeitlich erneuten Inkraftsetzung des Winternotfallplanes wurde vor der Entscheidung weiterer Maßnahmen gebeten, den tatsächlichen Unterkunftsbedarf zu ermitteln und schnellstmöglich mitzuteilen. Von Seiten der Regierung von Mittelfranken wurde eine kurzfristige Klärung signalisiert. Landrat Tritthart verweist diesbezüglich auf die bis zum 15.03.2015 befristeten Verträge mit dem ASB und ESS. Eine schnelle Information sei zudem für die Stadt Herzogenaurach und auch den ehrenamtlichen Helferkreis notwendig. Landrat Tritthart betont nochmals weitere organisatorische Regelungen seien erst nach Eingang einer konkreten Bedarfsmitteilung von der Regierung von Mittelfranken möglich.

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen die Information des Landrats zustimmend zur Kenntnis.

 

Zweites Gesprächsthema des bereits erwähnten Spitzengesprächs mit der Regierung von Mittelfranken war die Frage der Zusage einer verbindlichen Kostenübernahme für die Anmietung von Wohncontainern zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen in Buckenhof und Herzogenaurach. Die Anmietung der Wohncontainer wurde für beide Örtlichkeiten unter dem Vorbehalt einer verbindlichen Zusage der Kostenerstattung durch die Regierung von Mittelfranken, ebenfalls in der Sitzung des Kreistages am 09.02.2015, beschlossen. Hierzu habe Bereichsleiter Leuner erklärt, von Seiten der Regierung werde es keine schriftliche Vorabkostenzusageerklärung geben. Gleichzeitig wurde jedoch versichert, soweit keine außergewöhnlichen Leistungen abgerechnet werden, würden die Kosten von staatlicher Seite übernommen. Dies wurde protokollarisch festgehalten. Landrat Tritthart macht deutlich, dass er aufgrund dieser protokollierten mündlichen Aussage von Bereichsleiter Leuner beabsichtige, die Verträge zur Anmietung der Wohncontainer für Asylbewerber/-innen in Buckenhof und Herzogenaurach zu unterzeichnen, falls jetzt hierzu im Kreisausschuss keine Einwände vorgetragen werden. Der Landkreis benötige diese Unterkünfte dringend, da auch weiterhin nicht genügend Unterbringungsmöglichkeiten bestehen, um die vorgegebene Verteilungsquote für die dauerhaft zugewiesenen Asylbewerber/-innen erfüllen zu können.

 

 

Im Rahmen der anschließenden Beratung wird die weitere Unterbringung von Asylsuchenden in der Notunterkunft am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum in Herzogenaurach als problematisch betrachtet. Ein dauerhafter Betrieb könne dort nicht stattfinden. Angesichts der Dringlichkeit wird jedoch Verständnis für einen notfalls erforderlich werdenden weiteren Betrieb der Notunterkunft geäußert. Auf Nachfrage teilt Landrat Tritthart mit, die Kostenerstattung für die Notunterkunft sei weitgehend geregelt. Strittig sei der Umfang der Übernahme von Personalkosten Dritter (ASB). Dies sei noch nicht abschließend geklärt. Bereichsleiter Leuner habe jedoch die Ansicht vertreten, dass auch diese Kosten erstattet werden. Zur Lösung der langfristigen Unterbringung von Asylbewerber/-innen wird aus dem Gremium vorgeschlagen, weitere Unterkünfte z.B. in Holzständerbauweise zu errichten. Dies sei evtl. eine Möglichkeit, mittelfristig, mit kurzem Genehmigungsverfahren Wohnungen zu schaffen, die auch später durch die Kommunen weiter genutzt werden können.

Landrat Tritthart meint hierzu auch diesbezüglich sei die Frage der Kostenerstattung nicht abschließend geklärt und insgesamt noch komplexer, da dann das Gebäude von der jeweiligen Gemeinde errichtet, an den Landkreis vorübergehend vermietet und dann anschließend von der Gemeinde anderweitig genutzt werden könnte. Bisheriger Sachstand ist jedoch, dass dem Landkreis die Grundstücke nur für die Dauer von 5 Jahren durch die Kommunen zur Nutzung angeboten wurden. Darauf könne der Landkreis kein dauerhaftes Gebäude errichten. Hinsichtlich der Nutzung der Holzständerbauweise habe es bereits entsprechende Kontakte gegeben. Die Kosten hierfür seien deutlich höher als die der Wohncontainer. Landrat Tritthart betont, die Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern im Landkreis sei sehr gut. Die gesamte Problematik könne in einer nächsten Besprechung mit den Bürgermeistern nochmals thematisiert werden. Kreisrat Nussel ergänzt, die Bürgermeister können zur Verfügung stehende Grundstücke mitteilen, so dass dann im konkreten Fall durch die Regierung von Mittelfranken die Frage der Kostenerstattung bei Schaffung von dauerhaftem Wohnraum geklärt werden kann. Kreisrat Nussel plädiert auch dafür, der Unterzeichnung der Verträge zur Anmietung der Wohncontainer für Buckenhof und Herzogenaurach zuzustimmen und bittet, das Protokoll des Gespräches mit den Vertretern der Regierung von Mittelfranken auch dem Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu übersenden. Nach seinen Informationen habe nur der Landkreis Erlangen-Höchstadt derart dezidiert die Kostenerstattung von staatlicher Seite zur Sprache gebracht und gefordert.

 

Landrat Tritthart fasst die beabsichtigte Vorgehensweise nochmals zusammen:

 

Wegen eines weiteren Betriebs der Notunterkunft am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum in Herzogenaurach im Rahmen des Winternotfallplanes stehe der Landkreis in Kontakt mit der Regierung von Mittelfranken. Über die Antwort der Regierung von Mittelfranken zum weiteren konkreten Unterbringungsbedarf werde wieder berichtet.

 

Auf der Grundlage des heute mitgeteilten Sachstandes und Berichts über das gemeinsame Gespräch mit den Vertretern der Regierung von Mittelfranken zur Frage der Kostenerstattung und da seitens des Kreisausschusses heute keine Einwände gegen die beabsichtigte Unterzeichnung der Mietverträge erhoben wurden, werde er die Verträge zur Anmietung von Wohncontainern für die Standorte in Buckenhof und Herzogenaurach unterzeichnen. Parallel können in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern andere Unterbringungsmöglichkeiten erörtert und geprüft werden. Abschließend spricht sich Landrat Tritthart nachdrücklich dafür aus, sich für eine Willkommenskultur im Landkreis einzusetzen und diese auch in schwierigen Situationen zu erhalten.

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses sind mit der aufgezeigten Vorgehensweise einverstanden.