Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Den Mitgliedern des Kreisausschusses steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage samt Anlagen für die Vorabbekanntmachung der Vergabe von Verkehrsleistungen für das Linienbündel 2 (VGN-Linien 202 und 246) zur Verfügung.

 

Vor Beratung des Tagesordnungspunktes stellt Herr Dössel vom Planungsbüro „Gesellschaft für Verkehrsberatung und Systemplanung mbH (GVS)“ den Entwurf des Angebotskonzeptes für das Linienbündel 2 mit den bisherigen Linien 202 (Erlangen-Weisendorf-Rezelsdorf) und 246 (Höchstadt-Adelsdorf-Heßdorf-Herzogenaurach) vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss daran erläutert Landrat Tritthart, dass sich die Mitglieder des Arbeitskreises Nahverkehr in enger Abstimmung mit den betroffenen Bürgermeistern intensiv und detailliert mit der Optimierung des Linienbündels 2 beschäftigt haben. Mit dem nun vorliegenden Bedienungskonzept können insgesamt ab 2017 deutliche Verbesserungen erreicht werden. Diese betreffen insbesondere die Taktfrequenz, die Einführung eines Taktverkehrs von Adelsdorf über Heßdorf nach Herzogenaurach sowie die Anbindung der Ortsteile im Taktverkehr. Zudem ist ein Expressbus von Weisendorf nach Erlangen vorgesehen.

 

In verschiedenen Wortmeldungen wird aus dem Gremium zur Ermittlung der der Ausschreibung zugrunde gelegten Fahrgastzahlen nachgefragt und ob als zukünftige Option eine Bedienung im 60-Minuten-Takt (jetzt 120 Minuten-Takt) möglich ist. Außerdem wird die Erschließung des Gewerbegebietes Heßdorf-West mit einer eigenen Haltestelle für sinnvoll erachtet sowie nach dem Bedarf für die Haltestelle Weisendorf-Waldfriedhof nachgefragt.

 

Regierungsdirektor Fischer teilt hierzu mit: Die Annahme der Fahrgastzahlen beruhe auf der alle 2 Jahre stattfindenden Fahrgastzählung, zudem gebe es Schülerzahlen. Alle weiteren Einnahmen werden anhand einer mathematischen Modellrechnung von den Gutachtern ermittelt, da die Verkehrsunternehmen ihre Verkaufserlöse nicht offen legen müssen. Weiterhin erklärt Regierungsdirektor Fischer, die Situierung einer eigenen Haltestelle am Gewerbegebiet Heßdorf-West gestalte sich wegen der Staatsstraße und der Nähe zur Autobahn schwierig. Der Taktverkehr von 120 Minuten am Wochenende bilde eine erste Grundlage. Dieser könne auf der Grundlage der weiteren Angebotsplanung evtl. in Kernzeiten auf 60-Minuten verdichtet werden. Landrat Tritthart ergänzt, ihm sei der Wunsch für eine Haltestelle in Weisendorf am Waldfriedhof bekannt. Mit dieser könne auch das geplante neue Baugebiet in diesem Bereich erschlossen werden.

 

Kreisrat Nussel regt an, auch im Rahmen des Ausbaus der BAB A 3 für die Errichtung einer Haltestelle für das Gewerbegebiet Heßdorf-West, auf beiden Seiten der Staatsstraße mit einer Signalanlage als Querungshilfe einzutreten.

 

 


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Dem Bedienungskonzept für das Linienbündel 2 wird zugestimmt.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorabbekanntmachung zur Vergabe der Verkehrsleistungen für das Linienbündel 2 gemäß § 8 Abs. 2 PBefG i. V. m. Artikel 7 Abs. 2 VO 1370/2001 bis spätestens 31.03.2015 zu veröffentlichen und die Durchführung des Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 3 EG Abs. 1 VOL/A vorzubereiten.