Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54

Den Mitgliedern des Kreistages wurde zum Haushaltsentwurf 2015 ein Beschlussvorschlag auf der Grundlage des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 30.01.2015 zur Verfügung gestellt.

 

In seiner Rede zum Haushaltsentwurf erläutert Landrat Tritthart  dessen Eckdaten und die finanziellen Schwerpunkte des Gesamtbudgets in Höhe von 147 Mio. €. Diese betreffen insbesondere die Bereiche Öffentliche Verwaltung, Schulen, Soziales, Gesundheitswesen, Abfallwirtschaft und Verkehr. Weiterhin geht Landrat Tritthart auf die Entwicklung der Bezirksumlage sowie die notwendige Ergänzung des Haushaltsentwurfs zur Durchführung der Bürgerentscheide  zur  Stadt-Umland-Bahn (StUB) ein. Der vollständige Text der Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Landrat Tritthart schließt mit dem Dank an die Verwaltung, insbesondere an Kreiskämmerer Schmidt, für die Erarbeitung des Haushaltsentwurf 2015. Weiterhin dankt Landrat Tritthart den Damen und Herren Kreisräten für die konstruktive Zusammenarbeit und bittet diese auch weiterhin zum Wohl der Bevölkerung fortzusetzen. Es sei nicht selbstverständlich, dass der Landkreis hinsichtlich Finanzkraft und –stärke einen der vorderen Plätze bayern- und bundesweit belegt. Die Rahmenbedingungen, damit es Gemeinden, Unternehmen und der Bevölkerung gut geht müssen stimmen und auch in Zukunft entsprechend gesetzt werden.

 

Im Anschluss nehmen die Fraktionsvorsitzenden zum vorliegenden Haushaltsentwurf Stellung. Dieser wird in allen wesentlichen Punkten übereinstimmend begrüßt und befürwortet. Im Einzelnen wird in den Wortmeldungen hierzu insbesondere die hervorragende und vorbildliche schulische Infrastruktur herausgestellt. Einen besonderen Stellenwert habe auch die Zukunftssicherung des Kreiskrankenhauses St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch. Die vorgesehenen Investitionen für bauliche Maßnahmen zur „Strukturverbesserung und hygienischen Optimierung“ seien hierfür ein wichtiger Beitrag. Betont wird darüber hinaus der weitere vorgesehene Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Dies betreffe sowohl den Straßen- und Radwegebau als auch die ständige Optimierung des Bussystems. Hierzu ergänzt Landrat Tritthart auf Nachfrage, es gebe zur ÖPNV-Verbesserung und Koordinierung, insbesondere über den Arbeitskreis Nahverkehr, ständige Gespräche und Abstimmungen auch mit den Vertretern der Stadt Erlangen. Die Zusammenarbeit sei sehr gut. Chancen zur weiteren Optimierung des Liniennetzes sieht Landrat Tritthart in der im Rahmen der europaweiten Ausschreibung durchzuführenden Gesamtschau der auf einer Linie durchzuführenden Fahrten. Dies könne zu deutlichen Verbesserungen führen. Hinsichtlich der Stadt-Umland-Bahn (StUB) müssen die Bürgerentscheide am 19.04.2015 abgewartet werden.  Aus dem Gremium wird dazu mehrheitlich die Ansicht vertreten, mit der StUB könne der ÖPNV mit einem schienengebundenen Verkehrsmittel wirkungsvoll ergänzt werden. Eine weitere große Herausforderung für den Landkreis sei die Unterbringung von Asylbewerbern und –bewerberinnen. Hier habe der Landkreis mit der Errichtung einer Notunterkunft am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum in Herzogenaurach in kürzester Zeit hervorragende Arbeit geleistet. Nicht befriedigend sei, die noch immer nicht vorhandene eindeutige Aussage von staatlicher Seite zur Kostenübernahme. In diesem Zusammenhang wird angeregt, zu prüfen, ob die unverzichtbare Arbeit der Ehrenamtlichen mit einer Art Entschädigung honoriert werden kann. Landrat Tritthart erklärt, diese Frage im Ausschuss für soziale Angelegenheiten beraten zu wollen. Übereinstimmend positiv wird auch die Beibehaltung des Hebesatzes der Kreisumlage trotz Erhöhung der Bezirksumlage und der eigenen großen anstehenden Investitionen beurteilt. Dies schaffe auch den Städten, Märkten und Gemeinden einen notwendigen Handlungsspielraum. Zur Stärkung der Wirtschaftsförderung und des Tourismus wird im Rahmen der Haushaltsberatungen angeregt, weiterhin, zusammen mit dem „Karpfenland Aischgrund e. V.“, an der Tourismusförderung zu arbeiten.


Im Anschluss an die Beratung fasst der Kreistag folgenden Beschluss:

 

Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplans des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2015 und des Wirtschaftsplans des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für das Wirtschaftsjahr 2015 werden unter Berücksichtigung des Empfehlungs­beschlusses des Kreisausschusses vom 30.01.2014 angenommen.

 

Der Kreistag beschließt folgende Haushaltssatzung:

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Landkreises Erlangen-Höchstadt

für das Haushaltsjahr 2015

 

Aufgrund des Art. 57 ff. Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erlangen-Höchstadt folgende

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

§ 1

 

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Verwaltungshaushalt      in den Einnahmen und Ausgaben mit    128.356.000,00  Euro

       und

       im Vermögenshaushalt       in den Einnahmen und Ausgaben mit      18.914.000,00  Euro

      

       ab.

 

(2)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Erfolgsplan                   in den Erträgen mit                                 8.831.900,00  Euro

                                               und in den Aufwendungen mit                  9.761.700,00  Euro

                                               (Jahresfehlbetrag 929.800,00 Euro)

       und

       im Vermögensplan             in den Einnahmen und Ausgaben

                                               (einschließlich Verlustausgleich in Höhe

                                               von 929.800,00 Euro)  mit jeweils             1.200.100,00  Euro

       ab.

 

§ 2

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  4.443.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Kreis­krankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  29.349.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

§ 4

 

(1)   Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes, der nach Art. 18 ff. Finanz­ausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2015 auf  77.451.820,43 Euro  festgesetzt.

 

(2)   Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüssel­zuweisungen bemessen:

 

       1.  Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen 2015

            der Grundsteuer A                                                      436.951  Euro

            der Grundsteuer B                                                    9.831.648  Euro

            der Gewerbesteuer                                                 62.906.800  Euro

            der Einkommensteuerbeteiligung                            71.521.842  Euro

            der Umsatzsteuerbeteiligung                                     4.079.388  Euro

       2.  80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2014      6.437.800  Euro

       Summe der Bemessungsgrundlagen                          155.214.069  Euro

 

(3)   Nach Art. 18 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze für die Kreisumlage wie folgt festgesetzt:

       1.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A                          49,9 v.H.

       2.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B                          49,9 v.H.

       3.  Aus der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer                         49,9 v.H.

       4.  Aus der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer                     49,9 v.H.

       5.  Aus der Steuerkraftzahl der Umsatzsteuer                           49,9 v.H.

       6.  Aus 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen                                49,9 v.H.

 

(4)   Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       1.  Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)            320 v.H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                   320 v.H.

       2.  Gewerbesteuer                                                                    320 v.H.

 

 

§ 5

 

(1)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­haltsplan wird auf   5.000.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt­schaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch wird auf  750.000,00  Euro fest­gesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem  01. Januar 2015 in Kraft.

 

 

 

Erlangen,

Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

 

 

Alexander Tritthart

Landrat

 

 

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 64 i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 18 Landkreisordnung den Finanzplan für die Jahre 2014 - 2018.

 

Der Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für die Jahre 2014 - 2018 wird angenommen.