Sitzung: 09.02.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54
Den Mitgliedern des Kreistages wurde zum Haushaltsentwurf 2015 ein Beschlussvorschlag auf der Grundlage des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 30.01.2015 zur Verfügung gestellt.
In seiner Rede zum Haushaltsentwurf erläutert Landrat Tritthart dessen Eckdaten und die finanziellen Schwerpunkte des Gesamtbudgets in Höhe von 147 Mio. €. Diese betreffen insbesondere die Bereiche Öffentliche Verwaltung, Schulen, Soziales, Gesundheitswesen, Abfallwirtschaft und Verkehr. Weiterhin geht Landrat Tritthart auf die Entwicklung der Bezirksumlage sowie die notwendige Ergänzung des Haushaltsentwurfs zur Durchführung der Bürgerentscheide zur Stadt-Umland-Bahn (StUB) ein. Der vollständige Text der Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Landrat Tritthart schließt mit dem Dank an die Verwaltung, insbesondere an Kreiskämmerer Schmidt, für die Erarbeitung des Haushaltsentwurf 2015. Weiterhin dankt Landrat Tritthart den Damen und Herren Kreisräten für die konstruktive Zusammenarbeit und bittet diese auch weiterhin zum Wohl der Bevölkerung fortzusetzen. Es sei nicht selbstverständlich, dass der Landkreis hinsichtlich Finanzkraft und –stärke einen der vorderen Plätze bayern- und bundesweit belegt. Die Rahmenbedingungen, damit es Gemeinden, Unternehmen und der Bevölkerung gut geht müssen stimmen und auch in Zukunft entsprechend gesetzt werden.
Im Anschluss nehmen die Fraktionsvorsitzenden zum vorliegenden Haushaltsentwurf Stellung. Dieser wird in allen wesentlichen Punkten übereinstimmend begrüßt und befürwortet. Im Einzelnen wird in den Wortmeldungen hierzu insbesondere die hervorragende und vorbildliche schulische Infrastruktur herausgestellt. Einen besonderen Stellenwert habe auch die Zukunftssicherung des Kreiskrankenhauses St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch. Die vorgesehenen Investitionen für bauliche Maßnahmen zur „Strukturverbesserung und hygienischen Optimierung“ seien hierfür ein wichtiger Beitrag. Betont wird darüber hinaus der weitere vorgesehene Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Dies betreffe sowohl den Straßen- und Radwegebau als auch die ständige Optimierung des Bussystems. Hierzu ergänzt Landrat Tritthart auf Nachfrage, es gebe zur ÖPNV-Verbesserung und Koordinierung, insbesondere über den Arbeitskreis Nahverkehr, ständige Gespräche und Abstimmungen auch mit den Vertretern der Stadt Erlangen. Die Zusammenarbeit sei sehr gut. Chancen zur weiteren Optimierung des Liniennetzes sieht Landrat Tritthart in der im Rahmen der europaweiten Ausschreibung durchzuführenden Gesamtschau der auf einer Linie durchzuführenden Fahrten. Dies könne zu deutlichen Verbesserungen führen. Hinsichtlich der Stadt-Umland-Bahn (StUB) müssen die Bürgerentscheide am 19.04.2015 abgewartet werden. Aus dem Gremium wird dazu mehrheitlich die Ansicht vertreten, mit der StUB könne der ÖPNV mit einem schienengebundenen Verkehrsmittel wirkungsvoll ergänzt werden. Eine weitere große Herausforderung für den Landkreis sei die Unterbringung von Asylbewerbern und –bewerberinnen. Hier habe der Landkreis mit der Errichtung einer Notunterkunft am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum in Herzogenaurach in kürzester Zeit hervorragende Arbeit geleistet. Nicht befriedigend sei, die noch immer nicht vorhandene eindeutige Aussage von staatlicher Seite zur Kostenübernahme. In diesem Zusammenhang wird angeregt, zu prüfen, ob die unverzichtbare Arbeit der Ehrenamtlichen mit einer Art Entschädigung honoriert werden kann. Landrat Tritthart erklärt, diese Frage im Ausschuss für soziale Angelegenheiten beraten zu wollen. Übereinstimmend positiv wird auch die Beibehaltung des Hebesatzes der Kreisumlage trotz Erhöhung der Bezirksumlage und der eigenen großen anstehenden Investitionen beurteilt. Dies schaffe auch den Städten, Märkten und Gemeinden einen notwendigen Handlungsspielraum. Zur Stärkung der Wirtschaftsförderung und des Tourismus wird im Rahmen der Haushaltsberatungen angeregt, weiterhin, zusammen mit dem „Karpfenland Aischgrund e. V.“, an der Tourismusförderung zu arbeiten.
Im Anschluss an die Beratung fasst der Kreistag folgenden Beschluss:
Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplans des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2015 und des Wirtschaftsplans des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für das Wirtschaftsjahr 2015 werden unter Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 30.01.2014 angenommen.
Der Kreistag beschließt folgende Haushaltssatzung:
H A U S H A L T S S A T Z U N G
des Landkreises Erlangen-Höchstadt
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des Art. 57 ff.
Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erlangen-Höchstadt folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g
§
1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 128.356.000,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.914.000,00 Euro
ab.
(2) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für das
Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Erfolgsplan in den Erträgen mit 8.831.900,00 Euro
und
in den Aufwendungen mit 9.761.700,00 Euro
(Jahresfehlbetrag
929.800,00 Euro)
und
im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben
(einschließlich
Verlustausgleich in Höhe
von
929.800,00 Euro) mit jeweils 1.200.100,00 Euro
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.443.000,00
Euro festgesetzt.
(2) Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St.
Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 29.349.000,00
Euro festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht
gedeckten Bedarfes, der nach Art. 18 ff. Finanzausgleichsgesetz umzulegen ist,
wird für das Haushaltsjahr 2015 auf
77.451.820,43 Euro festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus
nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:
1. Vom Bayer. Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen 2015
der Grundsteuer A 436.951 Euro
der Grundsteuer B 9.831.648 Euro
der Gewerbesteuer 62.906.800 Euro
der Einkommensteuerbeteiligung 71.521.842 Euro
der Umsatzsteuerbeteiligung 4.079.388 Euro
2. 80
v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2014 6.437.800 Euro
Summe der Bemessungsgrundlagen 155.214.069 Euro
(3) Nach Art.
18 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze für die Kreisumlage wie
folgt festgesetzt:
1. Aus
der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A 49,9
v.H.
2. Aus
der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B 49,9
v.H.
3. Aus
der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer 49,9
v.H.
4. Aus
der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer 49,9
v.H.
5. Aus
der Steuerkraftzahl der Umsatzsteuer 49,9
v.H.
6. Aus
80 v.H. der Schlüsselzuweisungen 49,9
v.H.
(4) Die
Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320
v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320
v.H.
2.
Gewerbesteuer 320
v.H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000,00
Euro festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch wird auf 750.000,00
Euro festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.
Erlangen,
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Alexander Tritthart
Landrat
Der Kreistag beschließt gemäß Art. 64 i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 18 Landkreisordnung den Finanzplan für die Jahre 2014 - 2018.
Der Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für die Jahre 2014 - 2018 wird angenommen.