Sitzung: 09.02.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 55, Nein: 0, Anwesend: 55
Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie den Entwurf des Stimmzettels erhalten. Dieser ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Landrat Tritthart erläutert die Beschlussvorlage mündlich und geht dabei insbesondere auf die gem. § 21 Abs. 2 und 3 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid für den Landkreis Erlangen-Höchstadt (LKr-BBS) erforderliche Information der Stimmberechtigten ein. Demnach sind die Stimmberechtigten spätestens am 21. Tag vor der Abstimmung über die Inhalte der Bürgerentscheide zu informieren. Hierbei sind den Stimmberechtigten die mehrheitlich im Kreistag vertretene Auffassung und die von den Vertretern des Bürgerbegehrens vertretene Auffassung zum Bürgerentscheid darzulegen. Der Kreistag müsse heute über Form und Umfang entscheiden. Landrat Tritthart schlägt vor, für die Darstellung der beiden Auffassungen jeweils maximal 1 DIN A 4 Seite zu verwenden und diesen einen Vorspann mit allgemeinen Daten und Fakten, voranzustellen. Die inhaltliche Vorlage der Vertreter des Bürgerbegehrens müsste von diesen innerhalb der nächsten Woche zur Verfügung gestellt werden. Vorgesehen ist eine Verteilung als Postwurfsendung an sämtliche Haushalte im Landkreis Erlangen-Höchstadt. In mehreren Wortmeldungen wird die vorgeschlagene Vorgehensweise begrüßt. Auf Nachfrage von Kreisrat Brehm teilt Landrat Tritthart mit, dass Informationsveranstaltungen des Landkreises nicht geplant seien, da sowohl von Seiten der Nordbayerischen Nachrichten als auch vom Fränkischen Tag Podiumsdiskussionen zum Thema stattfinden sollen. Die Darstellung der Auffassung des Kreistags zum Kreistagsbegehren werde von Amts wegen vorbereitet. Eine gesonderte Beschlussfassung hierzu sei nicht vorgesehen. |
Der Kreistag fasst daraufhin folgende Beschlüsse: 1. Der Kreistag beschließt, den in der Anlage beigefügten Stimmzettel für
die Durchführung der Bürgerentscheide zur Stadt-Umland-Bahn am 19.04.2015.
Der Wortlaut der Stichfrage wird wie im Stimmzettel vorgesehen geändert. 2.
Der Kreistag beschließt, die Stimmberechtigten mit
einer Postwurfsendung an sämtliche Haushalte, über die Homepage des
Landratsamtes und über das Amtsblatt des Landkreises Erlangen-Höchstadt zu
unterrichten. 3. Für die Darstellung
der Auffassungen des Kreistages und der vertretungsberechtigen Personen wird
ein Umfang von jeweils maximal 1 DIN A 4 Seite vorgesehen.
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Der Kreistag fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Kreistag beschließt, den in der Anlage beigefügten Stimmzettel für
die Durchführung der Bürgerentscheide zur Stadt-Umland-Bahn am 19.04.2015. Der
Wortlaut der Stichfrage wird wie im Stimmzettel vorgesehen geändert.
2.
Der
Kreistag beschließt, die Stimmberechtigten mit einer Postwurfsendung an
sämtliche Haushalte, über die Homepage des Landratsamtes und über das Amtsblatt
des Landkreises Erlangen-Höchstadt zu unterrichten.
3. Für die Darstellung
der Auffassungen des Kreistages und der vertretungsberechtigen Personen wird
ein Umfang von jeweils maximal 1 DIN A 4 Seite vorgesehen.