Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54

Landrat Tritthart erläutert, nach Art. 12 a Abs. 10 LkrO ist der Bürgerentscheid grundsätzlich an einem Sonntag, innerhalb von 3 Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, durchzuführen. Demnach wäre der letztmögliche Abstimmungstermin der 12.04.2015, der zugleich letzter Tag der Osterferien ist. Im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens besteht jedoch die Möglichkeit, die Frist bis um höchstens drei Monate zu verlängern. Um einen Abstimmungstermin innerhalb der Osterferien zu vermeiden, wurde den Initiatoren des Bürgerbegehrens vorgeschlagen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und als Abstimmungstermin den 19.04.2014 zu bestimmen. Die entsprechenden Einverständniserklärungen der Vertreter des Bürgerbegehrens hierfür liegen bereits vor.

 


Der Kreistag beschließt für die Durchführung des o.g. Bürgerentscheids/“Kreistagsbegehren“ folgende Verfahrensregelung:

 

Der Bürgerentscheid „Die Stadt-Umland-Bahn soll im Landkreis Erlangen-Höchstadt nicht realisiert werden“ sowie das unter Nr. 2 beschlossene „Kreistagsbegehren“ finden am 19. April 2015 statt.