Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 12, Anwesend: 54

Landrat Tritthart verweist auf den am 19.12.2014 mehrheitlich gefassten Beschluss des Kreistages. Darin wurde die Absicht erklärt, ein Bürgerbegehren („Ratsbegehren“) zum Beitritt des Landkreises zum StUB-Zweckverband in der nächsten Sitzung zu beschließen, soweit das eingereichte Bürgerbegehren zulässig ist. Dies wurde nun im vorhergehenden Beschluss festgestellt. Hinsichtlich der Formulierung einer Fragestellung für das Bürgerbegehren des Kreistages (künftig „Kreistagsbegehren“ genannt), habe sich die Verwaltung ebenfalls am mehrheitlichen Beschluss des Kreistages vom 19.12.2014 orientiert, wonach der Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt den Beitritt des Landkreises zum StUB-Zweckverband Nürnberg-Erlangen-Erlangen-Höchstadt für den richtigen Weg hält, um durch eine Planung und Kostenberechnung belastbare Zahlen für eine Entscheidung zum Bau der StUB zu erhalten. Der in der Tischvorlage enthaltene Wortlaut der vorgeschlagenen Fragestellung wurde mit der Regierung von Mittelfranken hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit abgestimmt.

 

Im Rahmen der anschließenden Beratung werden nochmals kontroverse Meinungen zur Initiierung des Bürgerbegehrens und zur Frage vorgetragen, ob ein Kreistagsbegehren durchgeführt werden soll. Unverständnis wird überwiegend zur Haltung von Kreisrat Brehm geäußert, das „Kreistagsbegehren“ könne er nicht unterstützen, da dieses im Widerspruch zum Bürgerbegehren stehe. Auch die mit dem Beitritt zum Zweckverband entstehenden Planungskosten wolle man nicht aufbringen.

 

Landrat Tritthart weist in diesem Zusammenhang noch abschließend darauf hin, dass für die Durchführung des Bürgerentscheids mit Kosten in Höhe von ca. 200.000 € zu kalkulieren ist.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids nach Art. 12 a Abs. 2 LKrO („Kreistagsbegehren“) mit folgender Fragestellung:

 

Bürgerentscheid 1 („Kreistagsbegehren“)

 

„Sind Sie dafür, dass der Landkreis Erlangen-Höchstadt an der Umsetzung der Stadt-Umland-Bahn weiter mitwirkt und dem hierzu erforderlichen Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Erlangen-Höchstadt beitritt, insbesondere um durch eine Planung und Kostenberechnung belastbare Zahlen für eine abschließende Entscheidung zum Bau der Stadt-Umland-Bahn zu erhalten?“