Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zur Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bürgerbegehrens eine Sitzungsvorlage vor. Daraus geht hervor, dass lediglich die Frage noch offen war, ob die nach Art. 12 a Abs. 6 der Landkreisordnung (LKrO) erforderliche Anzahl an gültigen Unterschriften vorliegt. Zum Tag der Einreichung des Bürgerbegehrens am 19.12.2014 zählte der Landkreis Erlangen-Höchstadt insgesamt 106.574 Kreisbürger. Demnach sind für das Bürgerbegehren insgesamt 5.329 gültige Unterschriften erforderlich.

 

Landrat Tritthart teilt mit, dass von den Vertretern des Bürgerbegehrens insgesamt 553 Unterschriftenlisten mit insgesamt 5.909 geleisteten Unterschriften vorgelegt wurden. Diese wurden von den jeweiligen Gemeinden überprüft. Landrat Tritthart dankt den Gemeinden hierfür und stellt folgendes Ergebnis fest:

 

eingereichte Unterschriften:                           5.909

davon ungültig                                                    269

gültige Unterschriften                                  5.640

 

Die erforderlich Anzahl an Unterschriften gem. Art. 12 a Abs. 6 LKrO liegt vor, so dass das Bürgerbegehren alle Zulässigkeitsvoraussetzungen des Art. 12 a LKrO erfüllt.

 

 

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Zulassung des Bürgerbegehrens „Die Stadt-Umland-Bahn soll im Landkreis Erlangen-Höchstadt nicht realisiert werden“.