Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Anwesend: 13

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage, den Entwurf der Zweckverbandssatzung (Anlage 1), einer Verwaltungsvereinbarung (Anlage 2), eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis und der Stadt Herzogenaurach, ein Schreiben der Staatsminister Herrmann und Dr. Söder vom 13.10.2014 und eine Tabelle zur Kostenverteilung StUB erhalten. Die Anlagen 1 bis 3 sind der Niederschrift nochmals als Anlage beigefügt.

 

Landrat Tritthart dankt Regierungsdirektor Fischer und Verwaltungsdirektor Schmidt für die ausführliche Darstellung der Entwicklung und die Zusammenfassung des Sachstandes zur Stadt-Umland-Bahn (StUB), der die Basis für die heutige Beratung und Beschlussfassung bildet. Im Weiteren führt Landrat Tritthart aus, die mit den Städten Nürnberg und Erlangen verhandelte Aufteilung der Kosten und Fördergelder habe zu einer deutlichen finanziellen Entlastung des Landkreises geführt. Erst dadurch wurde eine Ebene geschaffen, die Realisierung der StUB als ein, in dem vorgeschlagenen Zweckverband zusammengeführtes Projekt der drei Gebietskörperschaften weiterzuführen. Wichtige und entscheidende Bausteine für die Gründung eines Zweckverbandes seien das in der Satzung vorgesehene Einstimmigkeitsprinzip sowie die Ausstiegsmöglichkeit eines jeden Mitgliedes bis zum Beginn der Bauphase. Landrat Tritthart betont, angesichts dieser wesentlich verbesserten Rahmenbedingungen gehe der Landkreis seiner Ansicht nach derzeit kein außergewöhnlich hohes finanzielles Risiko ein. Hierzu trage maßgeblich die von der Staatsregierung zugesagte erhöhte Förderung von 20 % auf 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, sowie die von der Stadt Herzogenaurach zugesagte Kostenübernahme bei. Von den auf den Landkreis zukommenden Planungskosten in Höhe von 5,8 Mio. € übernehme die Stadt Herzogenaurach        3 Mio. €. Der Landkreis müsse deshalb  rund 2,8 Mio. €  Planungskosten, verteilt auf 3 bis 4 Jahre, finanzieren. Dies stelle für den Landkreis kein außergewöhnliches finanzielles Engagement dar. Für den Bau habe die Stadt Herzogenaurach weitere Finanzmittel in Höhe von 7 Mio. € zugesagt. Es gehe deshalb heute darum, mit der Gründung eines Zweckverbandes die kommunalrechtlichen Strukturen zu schaffen, um mit dem Projekt, nach einer Diskussion seit 25 Jahren, einen wichtigen Schritt voranzukommen. Nur mit einer konkretisierten Planung können belastbare Daten, Fakten und Zahlen für weitere Entscheidungsschritte festgestellt werden.

 

Landrat Tritthart weist darauf hin, dass zusätzlich zur anschließenden Präsentation Regierungsdirektor Fischer auch für weitere Fragen in den Fraktionen bis zur Kreistagssitzung am Freitag zur Verfügung steht.

 

Im weiteren Verlauf erläutert Regierungsdirektor Fischer, die aus der beiliegenden Präsentation ersichtlichen Details, insbesondere zur Förderung, Kostenaufteilung und zu den weiteren Rahmenbedingungen zur Gründung eines Zweckverbandes.

 

In der anschließenden Beratung wird die Frage der gemeinsamen Gründung eines Zweckverbandes mit den Städten Nürnberg und Erlangen nochmals ausführlich diskutiert. Dabei wird mehrheitlich die Meinung vertreten, bei einem vergleichbar niedrigen finanziellen Risiko biete sich nun die Chance, das Gesamtprojekt mit der Gründung eines Zweckverbandes einen entscheidenden Schritt voranzubringen. Die Voraussetzungen tragfähiger Rahmenbedingungen lägen nun vor, insbesondere durch folgende Eckpunkte: Erhöhung der Förderung durch die Bayerische Staatsregierung, Vereinbarung einer Ausstiegsklausel, Einstimmigkeitsprinzip, stufenweise Vergabe der Planung nach Leistungsphasen sowie Übernahme von Gesamtkosten in Höhe von 10 Mio. € durch die Stadt Herzogenaurach. Kreisrat Nussel erklärt, aus seiner Sicht müsse sichergestellt werden, dass die Baumaßnahmen im Landkreis im direkten zeitlichen Zusammenhang mit dem Bau des übrigen Schienennetzes der StUB ausgeführt werden. Landrat Tritthart schlägt hierzu vor, dies für die Verbandsräte des Landkreises ins Protokoll der heutigen Kreisausschusssitzung und der Kreistagssitzung aufzunehmen. Kreisrat Brehm schildert seiner Ansicht nach seien die erzielten verbesserten Rahmenbedingungen für das Projekt erst möglich geworden, weil auch die Kreistagsfraktion der Freien Wähler den zugrunde liegenden „Kompromissbeschluss“ zur StUB mitgetragen habe. Jetzt müsse jedoch eine Gesamtbetrachtung des Projektes in Bezug auf die gesamte ÖPNV-Infrastruktur im Landkreis erfolgen. Dies schließe zukünftige Erschließungsbereiche

(Flughafenanbindung, Fortführung bis zum Freizeitbad Atlantis in Herzogenaurach oder weitere Bereiche, die einen Kosten-Nutzen-Faktor von 1,0 überschreiten) ebenso mit ein, wie die Berücksichtigung eines optimierten Bussystems oder mögliche Alternativen (z.B. Elektrobusse) und Kosten für P+R-Parkplätze. Die Berücksichtigung der Bedingungen des ländlichen Raumes sei unverzichtbar. Mit überwiegender Mehrheit habe sich die Kreistagsfraktion der Freien Wähler deshalb darauf verständigt, die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises über das Gesamtprojekt StUB aufzuklären und einen Bürgerentscheid anzustreben. Dabei werde davon ausgegangen, dass derzeit belastbare Detailinformationen fehlen und die Bürger u.a. bei Berücksichtigung eines optimierten Bussystems in eine Entscheidung einbezogen werden wollen. Zudem könne nicht von einer Förderung in Höhe von 90 %  der Gesamtkosten ausgegangen werden. Diese betrage unter Berücksichtigung der Zuwendungsfähigkeit der Kosten lediglich rund 60 %. Zudem werde ein Kostenstand aus dem Jahr 2006 zu Grunde gelegt.

 

Landrat Tritthart erwidert, der aktuelle Sachstand zur StUB-Thematik sei von allen Beteiligten mit Sachverstand und Weitblick auf der Basis des „Kompromiss-beschlusses“ verhandelt und fortentwickelt worden. Sofort reagiert wurde auf die Forderung einen Ast nach Höchstadt a. d. Aisch in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Auch damit werde der Entwicklung des ländlichen Raumes mit der Fortentwicklung des Projekts Rechnung getragen.  Es gehe aber jetzt entscheidend darum, die Chance zu nutzen, einen weiteren Schritt in Richtung schienengebundenes Verkehrsmittel zu tun. Dies könne nur mit der Erstellung einer konkreten Planung und der Ermittlung belastbarer Zahlen geschehen. Die Beteiligung der Bürger im Rahmen eines Bürgerbegehrens sei ein schwieriges und intensives Thema. Hierzu müssen komplexe Sachverhalte gründlich und genau aufbereitet und vorgetragen werden. Dies könne weder in zeitlicher noch inhaltlicher Hinsicht in nebensächlicher Form erfolgen.

 

In den anschließenden Wortmeldungen wird mehrmals nochmals darauf verwiesen, dass Alternativen zur StUB geprüft wurden und auch an der Optimierung des Bussystems ständig gearbeitet werde. Zur Frage eines Bürgerbegehrens wird vor allem der jetzige Zeitpunkt kritisiert, in dem es um die Ermittlung belastbarer Zahlen gehe.

 

Kreisrat Brehm teilt ergänzend mit, dass voraussichtlich am Donnerstag genügend Unterschriften für die Einreichung eines Bürgerbegehrens vorliegen würden. Diese könnten dann sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, auch noch nach Gründung eines Zweckverbandes, eingereicht werden.

 

 

 


Vor der anschließenden Abstimmung weist Landrat Tritthart nochmals auf die von Kreisrat Nussel vorgeschlagene Protokollergänzung für die Vertreter des Landkreises im Zweckverband hin und schlägt folgende Protokollformulierung vor:

„Beim Bauzeitenplan des Zweckverbandes der Stadt-Umland-Bahn (StUB) ist darauf zu achten, dass der Streckenbau auf der gesamten Länge des zu bauenden Schienennetzes der Stadt-Umland-Bahn zeitnah auch auf dem Gebiet des Landkreises Erlangen-Höchstadt durchgeführt wird.“

Außerdem müsse auch ein redaktioneller Fehler in § 5 der Verwaltungsvereinbarung berichtigt werden. Hier muss richtig statt „§ 2“, „§ 3“ eingesetzt werden.

Anschließend empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

1.   Der Kreistag beschließt die beiliegende Satzung des Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Erlangen-Höchstadt (Anlage 1)

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die beiliegende Verwaltungsvereinbarung (Anlage 2) abzuschließen.

3.    Der Landkreis schließt mit der Stadt Herzogenaurach den beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag  (Anlage 3) ab.